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Zum Hochadel gehören alle Adligen ab dem Rang eines Barons, sowie deren direkten Nachkommen und Ehepartner.
 
Zum Hochadel gehören alle Adligen ab dem Rang eines Barons, sowie deren direkten Nachkommen und Ehepartner.
  
-- Main.VonRichtwald - 19 Apr 2017
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Hochadel der Nordmarken

Zum Hochadel gehören alle Adligen ab dem Rang eines Barons, sowie deren direkten Nachkommen und Ehepartner.

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