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Junker sind zumeist dem Grafen oder Herzog zur Lehensfolge verpflichtet und dienen diesen dazu ihre Barone vor Ort besser zu kontrollieren.
 
Junker sind zumeist dem Grafen oder Herzog zur Lehensfolge verpflichtet und dienen diesen dazu ihre Barone vor Ort besser zu kontrollieren.
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[[Kategorie:Lehen]]

Aktuelle Version vom 4. Dezember 2022, 19:37 Uhr

Junkergüter in den Nordmarken

Junker sind zumeist dem Grafen oder Herzog zur Lehensfolge verpflichtet und dienen diesen dazu ihre Barone vor Ort besser zu kontrollieren.