Vertrag zum Traviabunde Aelgarsfels und Muggenloch

Beschreibung

Der Vertrag

Im Namen des Herrn Praios und der Gütigen Mutter Travia.

Wir, Darion von Aelgarsfels und Zaberga von Muggenloch, im Bewusstsein unserer Pflichten gegenüber unseren Häusern und im Wunsch, Frieden, Wohlstand und ein ehrenhaftes Erbe für unsere Nachkommen zu sichern, setzen diesen Vertrag nieder und besiegeln ihn mit unserem Wappen und Eid.

  1. Dieser Vertrag wird erst wirksam nach Erhalt der Zustimmung und des Segens unserer verehrten Lehnsherren, Baronin Iriane Madalin von Kranick zum Kranickfluchs und Baron Nerek II von Schnakensee. Es sei kundgetan, dass weder durch Erbschaft noch durch Gaben eine Wandlung, Übertragung oder Neuaufteilung der Lehnslande geschehen soll. Die durch Praios gesetzte Lehensordnung und alle dazu gehörenden Eide und Rechte bleiben unangetastet und unverändert.
  2. Es sei vereinbart, dass Leodegar von Aelgarsfels, Erstgeborener des Hauses Aelgarsfels, und Wulfrun Zaberga von Muggenloch, Tochter des Hauses Muggenloch, im Traviabunde vereint werden. Dieses Bündnis wird in gutem Glauben, Vertrauen auf der Zwölfe Segen und mit der Absicht eingegangen, die Bande unserer Familien zu stärken. Beide werden weiterhin das Wappen und den Namen ihres angestammten Hauses tragen und nicht in die Erbfolge des Hauses treten, in welches sie eingeheiratet haben. Hinsichtlich dessen wird sowohl jetzt als auch in der Zukunft auf das Erheben jeglicher Ansprüche entsagt.
  3. Es sei verkündet, dass für den Schutz, die Zuneigung und die Versorgung der beiden Eheleute sowie der Kinder, die aus dieser heiligen Verbindung entspringen, zuvorderst Leodegar von Aelgarsfels, ihm im Range folgend Wulfrun Zaberga von Muggenloch, die Verantwortung tragen. Zum Zeichen ihrer Verpflichtung und als Anerkennung dieser hehren Pflichten, verpflichtet sich das Haus Muggenloch, Leodegar von Aelgarsfels binnen Jahr und Tag nach Eingehen des Traviabundes folgende Mitgift zu überreichen:

    - Zwei wohlgemute, weibliche Kälber, nicht mehr als 16 Götternamen alt.
    - Ein kraftvoller Hengst aus den Zuchten des Linnauer Hofes, nicht älter als 8 Götterläufe.
    - Acht Sack fein gemahlenes Korn.
    - Fünf Fässer winterbereites Kraut.
    - Zehn Fässer köstliches Bier.
    - Fünf Maß feinst gestopfte Entenleber nach Art der Bruchbacher.
    - Fünfzig leuchtende Golddukaten.

  4. Alle männlichen Nachkommen, die aus diesem Traviabund hervorgehen, werden dem Haus Aelgarsfels angehören und entsprechend den Rechten und Pflichten dieses Hauses erzogen werden sowie Namen und Wappen des Hauese Aelgarsfels tragen. Sie stehen außerhalb der Erbfolge des Hauses Muggenloch und werden hinsichtlich dessen auf jedwedes Anrecht verzichten. Für den Schutz, die Huldigung und die Versorgung der männlichen Sprösslinge, nach ihren leiblichen Eltern in der Rangordnung, trägt das Haus Aelgarsfels die gebührende Verantwortung.
  5. Alle weiblichen Nachkommen dieser Vereinigung werden dem Haus Muggenloch angehören, dessen Namen und Wappen tragen und in dessen Traditionen und Pflichten unterwiesen werden. Sie verweilen außerhalb der Erbfolge des Hauses Aelgarsfels und werden in dieser Hinsicht auf jedwedes Erbrecht verzichten. Für den Schutz, die Huld und die Obhut der weiblichen Nachkommenschaft, nach ihren leiblichen Eltern in der Rangordnung, obliegt dem Haus Muggenloch die ehrenvolle Pflicht.
  6. Dieser Vertrag ist unter der Zwölfe Segen geschlossen und soll uns mit Wort und Tat binden. Er wird von beiden Parteien und ihren Erben bis ins siebente Glied respektieret werden.Jegliche Abweichung oder Bruch dieses Vertrages wird als Verrat an Baronin, Graf und Herzog sowie der praiosgefälligen Ordnung betrachtet und kann nur durch gegenseitige, schriftliche Übereinkunft beider Parteien sowie der Zustimmung durch deren Lehensherren vorgenommen werden.

Gegeben und besiegelt in Anwesenheit der Zeugen Iriane Madalin von Kranick zum Kranickfluchs, Seine Gnaden Ludolf Kännler, Darion von Aelgarsfels, Zaberga von Muggenloch, Leodegar von Aelgarsfels, Wulfrun Zaberga von Muggenloch, Aureliana Praiadne von Argenklamm, Oda von Aelgarsfels und im Lichte des Herrn Praios, am fünften Tage des Rondramondes im Jahre 1037 BF.