Reichsgericht

Das Reichsgericht besteht aus Adligen des Raulschen Kaiserreiches unter dem Vorsitz des Reichscronanwaltes Graf Alrik Custodias-Greifax von Gratenfels und dem Vorstand des Reichseneschalls Hagrobald Guntwin vom Großen Fluss. Es verhandelt Streitigkeiten des Adels, sofern dieser dort Vorspricht und nicht die Differenzen untereinander klärt. Das Gericht besteht aus einer Niederadligen und einer Hochadligen Kammer und ist mit acht Vertretern der entsprechenden Gruppe besetzt. Sein Urteil ist mit dem der Kaiserin gleichberichtigt.

Seit der Einweihung des neuen Kanzleiviertels in Elenvina verfügt es über ein neues, höchst schmuckes Gerichtsgebäude. Im Gegensatz zu den Vertretern der Niederadligen Kammer sind die Mitglieder der Hochadligen Kammer jedoch nur sehr selten zu Tagungen und Verhandlungen zugegen, da viele der Richter auf ihren weit abgelegenen Gütern leben oder gar im Tross der Kaiserin reisen.

Die berüchtigten langen Entscheidungswege des Gerichts könnten hier ihren Ursprung haben.

Es urteilt nur über die Fehltaten Adliger gleichen Ranges, der letzte aufsehenerregende Fall war die Aburteilung Isora Ulamans, der ehemaligen Fürstin Albernias.