Landwehr Anlage

Nicht zu verwechseln mit der Landwehr, dem Aufgabot der Landsassen eines Lehens (Bauern, Freie, Waffenknechte), das im Kriegsfall einberufen werden kann, ist die Landwehr einer Stadt (die auch als Landgraben oder Gebück bekannt ist).

Das Gebück um eine Stadt (meist eine von einem Graben gesicherte Hecke, deren Bäume und Büsche so ineinander verflochten wurden, dass ein Reiter nicht hindurchkommt) sichert das sogenannte Weichbild einer Stadt, der Bereich, innerhalb dessen das Stadtrecht gilt. Dieser Bereich kann sich durchaus mehrere Meilen um die Stadt erstrecken. 'Höfe', kleine Wehrbauten, auch Landtturm genannt, sichern das Gebück in größeren Abständen. Diese werden von einem [[Heckenritter}}, einem Ritter in Dienst der Stadt, besetzt. In den Nordmarken besitzt nur Elenvina ein nennenswertes Gebück. Die Landwehr von Gratenfels ging in der Grafenmark auf, während Albenhus durch die Topographie so geschützt ist, dass es insgesamt nur auf wenige hundert Schritt Gebück in der Stadtsicherung im weiteren Stadtbild kommt.