Raubritter

Raubritter sind kompliziert ... zumindest aber liegt der Begriff im Auge des Betrachters. Unstrittig ist ein Raubritter, wer ungerechtfertigt Krieg gegen seinen Lehensherren führt und sich gegen diesesn auf seiner Befestigung verschanzt oder in die Wildnis flüchtet. Aber was ist mit einem Ritter, der den Zoll von reisenden Händlern einzieht? Der Zolleinzug ist gerechtfertigt, solange der Händler auf dem Land des Ritters ist - doch aus der Sicht des Händlers mag der zehnte Ritter, dessen Land der Händler durchquert, einer zu viel sein. Wenn sich der Händler dann mit einem Geleitzug Bewaffneter schützt, um die Zollforderungen der Ritter zu umgehen, verschwimmen die Genzen zwischen Recht und Unrecht sehr schnell, und die Gerichte der Barone, Grafen und Städte sind voll mit Klagen über Zoll, Zollumgehung und den Einsatz von fremden Bewaffneten im Gut eines Ritters (die dieser nicht dulden muss).