Niederlagsgebühr

Die Niederlagsgebühr ist eine Abschlagszahlung von Händlern, die diese der Herrschaft eines Ortes mit Stapelrecht leisten können, um das Stapelrecht einmalig auszusetzen (d.h., um die Waren dort nicht ausladen, auspacken und für eine festgesetzte Frist zum Verkauf anbieten zu müssen). Wird nicht von jedem Ortsherrn gern gesehen (je nach Gut des Handeltreibenden und Verfügbarkeit desselben) und darum manchmal so hoch angesetzt, dass die Zahlung für den Handeltreibenden nicht wirtschaftlich ist. Andererseits aber eine berechenbare Geldquelle für den Ortsherrn und darum in bestimmten Fällen auch durchaus willkommen - kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.