Ministeriale

Ministeriale sind Dienstleute an Höfen des Hochadels, oft bürgerlichen Standes, aber auch Freie oder Unfreie sind unter ihnen. Häufig umfasst der Begriff auch Kinder von Rittern und Edlen - einig ist ihnen, dass sie nicht zum Adel gehören.
Es gibt in den Nordmarken regelrechte 'Ministerialenfamilien', die seit Generationen im Dienste eines Adelshauses sind und diesem als Verwalter, Waffenknechte oder sonstige Dienstmannen treu dienen. Aus diesen Familien besetzt das jeweilige Adelshaus gerne seine verantwortungsvollen Posten, so dass auch einmal ein Edler aus den Reihen der Ministerialen ernannt oder unter sehr günstigen Umständen ein Kind in die Pagenschaft bei einem Ritter oder die Obhut einer Kirche gegeben werden kann. Mit den Generationen ist es manchen Ministerialengeschlechtern so gelungen, in den Niederadel aufzsteigen - das Haus Schleiffenröchte ist hierfür ein prominentes Beispiel.
Unter den Begriff Ministeriale fallen auch Vögte. Diese sind nicht durch ihr Amt adllig, allerdings werden als Verwalter von Adelsgütern häufig Nieder- oder Hochadlige Adlige bestellt. Die Titulatur eines hängt nach nordmärker Landrecht (in anderen Provinzen wird dies teils anders gehandhabt) daran, ob der Vogt anstelle eines Amtsträgers agiert oder einem das Amt ausübenden Amtsträger zur Seite steht. Agiert er an Stelle des Amtsträgers (weil dieser z.B. in Personalunion der Graf oder der Herzog ist), so wird er als 'Hochgeboren' angesprochen. Beispiele sind hier z.B. die Vögte von Brüllenbösen oder Bollharschen.

Agiert eine Vögtin als Dienstfrau eines aktiven Amtsträgers, weil dieser z.B. geweiht ist, so wird sie als 'hohe Frau Vogt' tituliert. Beispiel ist hier z.B. die Vögtin des Barons von Rabenstein.