Bergfreiheit Eisenwald

Bergfreiheit Eisenwald

Die Bergfreiheit Eisenwald ist die rechtliche Bezeichnung des Bergkönigreiches im Staatsgebilde bzw. Lehenssystem des Neuen Reiches nach der Lex Zwergia. Sie gewährt den Angroschim weitesgehende Autorität und räumt den Bergkönigen vom Eisenwald und Xorlosch das Recht, einen der Ihren als den Grafen von Insenhag, in dessen Grafschaft beide Bergfreiheiten liegen, selbst zu erwählen.

Oberirdisch wird die Bergfreiheit formal von der Vogtei Nilsitz verwaltet. Zwischen beiden 'Verwaltungen' besteht ein reger Austausch.

Datei:BergfreiheitEisenwald.Karte Bergfreiheit Eisenwald.jpg

Quellen

  • Auf gemeinsamen Pfaden Seite 28 (als Bergfreiheit Isnalosch)
  • Aventurien - Das Lexikon des Schwarzen Auges Seite 74
  • Aventurischer Almanach (2016) Seite 53
  • Katakomben und Kavernen Seite M176
  • Aventurisches Jahrbuch für das Jahr 1036 BF Seite 94
  • Die Welt des Schwarzen Auges Seite 59
  • Aventurischer Atlas Seite 126 (Lage)
  • Am Großen Fluss Seite XXX
  • Flusslande Seite XX
  • diverse Aventurische Boten