Bergfreiheit Xorlosch: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bergfreiheit Xorlosch ist die '''rechtliche Bezeichnung''' des [[Bergkoenigreich Xorlosch|Bergkönigreiches]] im Staatsgebilde bzw. Lehenssystem des Mittelreiches nach der [http://www.wiki-aventurica.de/index.php?title=Lex_Zwergia Lex Zwergia]. Das heißt, es gilt zwergisches Gesetz - und Vorschriften von außen, auch die der Kaiserin, sind auf vertragliche Regelungen begrenzt. Das macht die Bergfreiheit im Grunde zu einem kleinen Staat im Staat. Die Lex Zwergia räumt den Angroschim auch das Recht ein, einen der Ihren als den [[Ghambir Sohn Des Gruin|Grafen von Insenhag]] (in dessen Grafschaft die Bergfreiheit liegt) selbst zu erwählen.
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Die Bergfreiheit Xorlosch ist die rechtliche Bezeichnung des [[Bergkoenigreich Xorlosch|Bergkönigreiches]] im Staatsgebilde bzw. Lehenssystem des Mittelreiches nach der [http://www.wiki-aventurica.de/index.php?title=Lex_Zwergia Lex Zwergia]. Das heißt, es gilt zwergisches Gesetz. Aus der Sicht der Angroschim externe Gesetze und Vorschrifen- auch die der Kaiserin, sind auf vertragliche Regelungen begrenzt. Das macht die Bergfreiheit im Grunde zu einem kleinen Staat im Staat.  
 
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Die Lex Zwergia räumt den Angroschim auch das Recht ein, einen der Ihren als den [[Ghambir Sohn Des Gruin|Grafen von Insenhag]] (in dessen Grafschaft die Bergfreiheit liegt) selbst zu erwählen.
Gemeint sind damit die oberirdischen Gebiete von Bergkönigreichen.
 
  
 
Bedeutende Bergkönigreiche der Nordmarken:
 
Bedeutende Bergkönigreiche der Nordmarken:
* [[Bergkoenigreich Eisenwald|Bergkönigreich / Bergkönige vom Eisenwald]]
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* [[Bergkoenigreich Eisenwald|Bergkönigreich Eisenwald bzw. Isnatosch]]
 
* [[Bergkoenigreich Xorlosch|Bergkönigreich Xorlosch]]
 
* [[Bergkoenigreich Xorlosch|Bergkönigreich Xorlosch]]
  
 
[[File:BergfreiheitXorlosch.Oberrodasch_Karte.png]]
 
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Version vom 25. März 2021, 10:00 Uhr


Bergfreiheit Xorlosch

Die Bergfreiheit Xorlosch ist die rechtliche Bezeichnung des Bergkönigreiches im Staatsgebilde bzw. Lehenssystem des Mittelreiches nach der Lex Zwergia. Das heißt, es gilt zwergisches Gesetz. Aus der Sicht der Angroschim externe Gesetze und Vorschrifen- auch die der Kaiserin, sind auf vertragliche Regelungen begrenzt. Das macht die Bergfreiheit im Grunde zu einem kleinen Staat im Staat. Die Lex Zwergia räumt den Angroschim auch das Recht ein, einen der Ihren als den Grafen von Insenhag (in dessen Grafschaft die Bergfreiheit liegt) selbst zu erwählen.

Bedeutende Bergkönigreiche der Nordmarken:

Datei:BergfreiheitXorlosch.Oberrodasch Karte.png