Reichsunmittelbar: Unterschied zwischen den Versionen

(Imported from TWiki)
 
 
Zeile 1: Zeile 1:
<!--
+
Direkt dem Kaiserreich und damit der Kaiserin untertan, nicht unter provinzherrlichem, Grafen- oder Baronsrecht. Gilt auch für [[Zölle und Steuern|Steuern]] und Weisungen.
 
 
-->
 
= reichsunmittelbar =
 
 
 
Direkt dem Kaisereich und damit der Kaiserin untertan, nicht unter provinzherrlichem, Grafen- oder Baronsrecht. Gilt auch für [[Zoelle Und Steuern|Steuern]] und Weisungen.
 
 
 
<!-- </p> <ul> <li> Set TOPICTITLE =<span class="WYSIWYG_PROTECTED"> Reichsunmittelbar </p> <h1 class="TML"> <span class="WYSIWYG_PROTECTED">reichsunmittelbar</span> </h1> <p> Direkt der Kaiserin untergeben, nicht einem Baron, Grafen oder Provinzherren untertan, steuerpflichtig und weisungsgebunden. </p> <p> -- <span class="WYSIWYG_LINK">Main.GalebQuell</span> - 03 Jul 2011 </p> <p> -->
 
--&gt;
 

Aktuelle Version vom 13. April 2021, 21:10 Uhr

Direkt dem Kaiserreich und damit der Kaiserin untertan, nicht unter provinzherrlichem, Grafen- oder Baronsrecht. Gilt auch für Steuern und Weisungen.