Justitiar

Der Justitiar ist im Herzogtum Nordmarken ein Rechtsberater an einem Adelshof, zumeist eines Grafen oder des Herzogs. Er berät den Regenten in allen anfallenden Rechtsfragen, muss sich also nicht nur mit Staats- und Verwaltungsrecht, sondern auch weltlichem und sakralen Strafrecht auseinandersetzen. Insbesondere im Herzogtum Nordmarken legt man Wert auf ordentlich geführte Gerichtsverfahren, die teilweise mit Vorschriften aus den alten bosparanischen Tagen durchgeführt werden.

Er vertritt seinen Regenten auch auf Anweisung als Richter und fällt mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet die Urteile. Dafür muss er natürlich zum einen die nötigen Gesetze und bisher zu ähnlichen Sachverhalten gefällte Urteile kennen, aber auch die Haltung seines Herrn, um diesen würdig zu repräsentieren.

Manche Justitiare der Geschichte wurden gar so einflussreich, dass sie den Landthauptmann/ die Landthauptfrau völlig entmachten konnte. Doch derlei ist seit langem nicht mehr vorgekommen.

Der Herzogenhof der Nordmarken beschäftigt einen Justitiar, der seinen eigenen Stab besitzt, und auch der Grafenhof von Gratenfels besetzt zeitweilig ein solches Amt.