Hofhaltung des Junkergutes Schweinsfold

Hofhaltung von Junkergut Schweinsfold

Herrscher/in des Lehens

Junker Lambrinus von Schweinsfold

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Junker Lambrinus von Schweinsfold

Truchsessin

Landfrit Rottenhirt, *979 BF, Verwalter der Burg

Der Truchsess (Haushofmeister) organisiert die Haushaltung des adligen Hofes - er kümmert sich um das Zusammenspiel aller Hofämter und ist der Hauswirtschafter für die Güter und den Sitz des Adligen. Wohl der wichtigste Posten für den geregelten Ablauf des gesamten Hofes. In Abwesenheit des Herrschers führt er die Geschicke des Hofes. Darüber hinaus bringt er den Pagen und Knappen die Grundlagen der Hauswirtschaft bei, um diesen zu ermöglichen, später einmal ihren eigenen Hof und Haushalt zu führen.

Kämmerer

Praiowulf Giebelmach, *996 BF, ehem. Bannstrahler

Der Kämmerer ist der Schatzmeister des Lehens.In dieser Funktion ist der Kämmerer auch Schlüsselbewahrer der Schatztruhe und kümmert sich um die Finanzen der Junkerei samt Ein- und Ausgabenverwaltung. Er lehrt darüber hinaus die Pagen und Knappen die Künste des Rechnens und der Buchführung.

Mundschenk / Cellarius

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Der Mundschenk, auch Hofschenk oder Cellarius genannt, kümmert sich um die Versorgung des Hofes mit Getränken, ist für die Wein- und Bierauswahl zuständig und bestellt die Lieferanten derselben, oft ist damit auch die Überwachung des Brennrechtes verknüpft.

Küchenmeisterin

Witta Rottenhirt, *985 BF, Köchin

Die Küchenmeisterin ist Herrin über Küche und Keller, was feste Nahrung anbelangt. Ihre Künste sind ein Aushängeschild des Hofes bei Empfängen und Gastungen, aber ihre Fähigkeit, auch deftige Hausmannskost für eine hart arbeitende Burgbesatzung im Winter zu zaubern, ist ebenso gefragt. Sie ist neben der Beaufsichtigung der Küche und des Küchenpersonals auch für den Einkauf und die Vorratshaltung der (festen) Nahrungsmittel zuständig.

Leibdiener

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Von Kleidung bis zu Frisur - das Äußere des Adligen verrät oft Geschmack und Geschick des Leibdieners oder der Zofe. Gesellschafterin, oftmals wichtigste Vertraute, Botin für Nachrichten und Beauftragte für alles, was das direkte Lebensumfeld der Herrschaft anbelangt. Meist gibt es noch mehrere Nebendiener bzw. Zofen für spezielle Teilbereiche - vom Stiefelknecht bis zur Bügelmagd.

Stallmeisterin

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Die Stallmeisterin ist für die Pflege der herrschaftlichen Reittiere zuständig - und darüber hinaus wacht sie über die Schar der Stallknechte und Mägde, die ihr hierbei zur Hand gehen. Ebenfalls in ihren Aufgabenbereich fällt die Fürsorge für sämtliche Reit- und Lasttiere des Gutes. So ihr nicht noch ein Reitlehrer für den Nachwuchs des Adels untersteht oder gleichgeschaltet ist, unterstützt sie die Herrschaft dabei, den Sprösslingen, Pagen und Knappen die hohe Reitkunst beizubringen und die Reittiere auszubilden.


Kaplan

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Höchst empfehlenswert und ein Aushängeschild der Hofhaltung ist der Hofkaplan. In den Nordmarken handelt es sich dabei meist um eine Praiosgeweihte, doch auch Rondrageweihte finden sich nicht selten. Selten besetzt diese Stelle auch eine Travia- oder Perainegeweihte, Priester anderer Gottheiten der Zwölfe sind deutlich seltener. Der Kaplan kümmert sich um das Seelenheil des Adligen und alle kirchlichen Angelegenheiten am Hofe und, bei kleinen Hofhaltungen, auch der umliegenden Orte, dient je nach Fähigkeiten als Rechtsberater oder Schreiber, leitet die Götterdienste an und ist häufig Beisitzer, wenn die Herrschaft Gericht hält. Niederadelshöfe werden häufig vom Hofkaplan der Baronie mit betreut, hier ist der Posten oft nur bei besonders strenggläubigen Adligen besetzt - oder wenn es zufällig einen passenden Geweihten in der eigenen Familie gibt, was aber selten der Fall ist.

Jagdmeisterin

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Die Jagdmeisterin organisiert die Jagden der Herrschaft, pflegt das Wild und kümmert sich darum, dass keine Wilderer ihr Unwesen treiben oder dass, wenn doch, diese gefangen und, falls lebend, der Herrschaft überstellt werden. Außerdem ist ihre Aufgabe die von Kroppzeug, worunter meist Wölfe und nicht jagbares Wild, aber mitunter auch Schwarz- und Rotpelze gezählt werden. Die Jägerin lebt oft auch in einem eigenen Jagdhaus im Wald oder in der Nähe der besten Jagdgebiete, besonders jagdbegeisterte Adlige schätzen sie aber auch als dauerhafte Ratgeberin und Gesellschaft am Hofe.


Kriegsgefolge des Lehens

Im Kriegsfall ist der Vasall verpflichtet, seinem Lehensherren eine bestimmte Anzahl an Bewaffneten als Gefolge zuzuführen. Dies ist pro Afterlehen (Edlen-, Ritter-, Junkergut) ein Ritter mit seiner Lanze (d.h, seinem Gefolge, nicht einer festgelegeten Kopfzahl). Der Baron zieht mit seinen Rittern und eigenem G Gefolge unter dem Banner seines Grafen, der wiederum versammelt seine Truppen unter dem Banner des Herzogs. Grob geschätzt sind 1% der Bewohner eines Lehens waffenfähig und leisten Heeresfolge.

Dies sind konkret:

- Junker Lambrinus von Schweinsfold

XXX Schützen (X Bogen / X Armbrust)
XXX Piekenträger
XXX Schwertträger
XXX Tross (dabei: genauer aufdröseln, z.B. Pferdeknechte, Knappen, Koch, Medicus ...)