Hofhaltung des Gutes Altmauern

Hofhaltung von Edlengut Altmauern

Herrscher/in des Lehens

xxx Namen eintragen xxx

Beschreibung (bitte anpassen):
Edler / Ritter / Junker / Vogt von xxx

Notwendig

Am Hof eines Afterlehens (Rittergut, Edlengut, Junkergut) werden einige dieser Positionen häufig auch zusammengefasst und von einer Person ausgeführt. Bitte entsprechend abändern und ergänzen.

Truchsessin

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Die Truchsessin (Haushofmeisterin) organisiert die Haushaltung des adligen Hofes - sie kümmert sich um das Zusammenspiel aller Hofämter und ist die Hauswirtschafterin für die Güter und den Sitz des Adligen. Wohl der wichtigste Posten für den geregelten Ablauf des gesamten Hofes. In Abwesenheit des Herrschers führt sie die Geschicke des Hofes. Darüber hinaus bringt sie den Pagen und Knappen die Grundlagen der Hauswirtschaft bei, um diesen zu ermöglichen, später einmal ihren eigenen Hof und Haushalt zu führen.


Kämmererin

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Die Kämmererin / Kämmerer ist die Schatzmeisterin des Lehens. Das Wort bedeutet 'Kammerherr / Kammerfrau' und war ursprünglich der Schlüsselverwalter. In dieser Funktion ist der Kämmerer auch Schlüsselbewahrer der Schatztruhe und kümmert sich um die Finanzen der Baronie samt Ein- und Ausgabenverwaltung. Insbesondere an sehr kleinen Höfen ist die Kämmerin oft auch die Schreiberin des Adligen. Sie lehrt darüber hinaus die Pagen und Knappen die Künste des Rechnens und der Buchführung.

Mundschenk / Cellarius

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Der Mundschenk, auch Hofschenk oder Cellarius genannt, kümmert sich um die Versorgung des Hofes mit Getränken, ist für die Wein- und Bierauswahl zuständig und bestellt die Lieferanten derselben, oft ist damit auch die Überwachung des Brennrechtes verknüpft.

Küchenmeisterin

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Die Küchenmeisterin ist Herrin über Küche und Keller, was feste Nahrung anbelangt. Ihre Künste sind ein Aushängeschild des Hofes bei Empfängen und Gastungen, aber ihre Fähigkeit, auch deftige Hausmannskost für eine hart arbeitende Burgbesatzung im Winter zu zaubern, ist ebenso gefragt. Sie ist neben der Beaufsichtigung der Küche und des Küchenpersonals auch für den Einkauf und die Vorratshaltung der (festen) Nahrungsmittel zuständig.

Scriptor (Schreiber / Rechenmeister)

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Der Scriptor führt die Chronik und Bücher der Baronie. Oft wird der Posten in Personalunion vom Kaplan / Hofgeweihten oder der Kämmerin übernommen, in den ärmeren Regionen ist dies eher die Regel als die Ausnahme. Ein Geweihter hat üblicherweise eine umfassende Ausbildung genossen, beherrscht mehrere Sprachen und sollte leserlich schreiben können, letzteres auch eine Kunst, die dem Kämmerer wohl zupass kommt. So vorhanden, lehrt er die Pagen und Knappen die Kunst des Schreibens und der Kalligraphie.

Leibdiener / Zofe

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Von Kleidung bis zu Frisur - das Äußere des Adligen verrät oft Geschmack und Geschick des Leibdieners oder der Zofe. Gesellschafterin, oftmals wichtigste Vertraute, Botin für Nachrichten und Beauftragte für alles, was das direkte Lebensumfeld der Herrschaft anbelangt. Meist gibt es noch mehrere Nebendiener bzw. Zofen für spezielle Teilbereiche - vom Stiefelknecht bis zur Bügelmagd.

Stallmeisterin

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Die Stallmeisterin ist für die Pflege der herrschaftlichen Reittiere zuständig - und darüber hinaus wacht sie über die Schar der Stallknechte und Mägde, die ihr hierbei zur Hand gehen. Ebenfalls in ihren Aufgabenbereich fällt die Fürsorge für sämtliche Reit- und Lasttiere der Baronie. So ihr nicht noch ein Reitlehrer für den Nachwuchs des Adels untersteht oder gleichgeschaltet ist, unterstützt sie die Herrschaft dabei, den Sprösslingen, Pagen und Knappen die hohe Reitkunst beizubringen und die Reittiere auszubilden.

Optional:

Je nach Interessen - und Vermögen - der Herrschaft sind die folgenden Ämter anzutreffen. In einem Gut eines Niederadels gibt es üblicherweise nur 1 - 2 davon:

Hofmedica

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Die Medica ist oftmals die engste Vertraute der Herrschaft, kennt sämtliche Befindlichkeiten und Zipperlein der Baronsfamilie und wird für ihre Dienste und Diskretion gut bezahlt. Sie ist auch für das Wohlergehen aller Burgbewohner zuständig und kümmert sich manchmal noch 'im Nebenberuf' auch um die Tiere. Oft sind die Medici Gelehrte, die neben ihrer Arbeit am Hof dort eigenen Studien nachgehen, die von der Herrschaft als Teil ihrer Entlohnung finanziert werden.

Kaplan

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Höchst empfehlenswert und ein Aushängeschild der Hofhaltung ist der Hofkaplan. In den Nordmarken handelt es sich dabei meist um eine Praiosgeweihte, doch auch Rondrageweihte finden sich nicht selten. Selten besetzt diese Stelle auch eine Travia- oder Perainegeweihte, Priester anderer Gottheiten der Zwölfe sind deutlich seltener. Der Kaplan kümmert sich um das Seelenheil des Adligen und alle kirchlichen Angelegenheiten am Hofe und, bei kleinen Hofhaltungen, auch der umliegenden Orte, dient je nach Fähigkeiten als Rechtsberater oder Schreiber, leitet die Götterdienste an und ist häufig Beisitzer, wenn die Herrschaft Gericht hält. Niederadelshöfe werden häufig vom Hofkaplan der Baronie mit betreut, hier ist der Posten oft nur bei besonders strenggläubigen Adligen besetzt - oder wenn es zufällig einen passenden Geweihten in der eigenen Familie gibt, was aber selten der Fall ist.

Jagdmeisterin

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Die Jagdmeisterin organisiert die Jagden der Herrschaft, pflegt das Wild und kümmert sich darum, dass keine Wilderer ihr Unwesen treiben oder dass, wenn doch, diese gefangen und, falls lebend, der Herrschaft überstellt werden. Außerdem ist ihre Aufgabe die von Kroppzeug, worunter meist Wölfe und nicht jagbares Wild, aber mitunter auch Schwarz- und Rotpelze gezählt werden. Die Jägerin lebt oft auch in einem eigenen Jagdhaus im Wald oder in der Nähe der besten Jagdgebiete, besonders jagdbegeisterte Adlige schätzen sie aber auch als dauerhafte Ratgeberin und Gesellschaft am Hofe.

Minnesänger / Musiker

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Ein eigener Musiker oder gar ein Hoforchester findet sich insbesondere bei prunk- und feierliebenden Adligen. Er dient der Repräsentation und belebt Feste und Lustbarkeiten und ergötzt seine Herrschaft mit seinen Künsten. Häufig handelt es sich dabei um einen Minnesänger, der sich für einen Götterlauf - oder auch nur einen Winter - am Hofe verdingt und gegen Entlohnung oder auch nur Kost und Logis den Ruhm des Adelshauses des Gastgebers und dessen / deren Taten besingt, ehe er an den nächsten Hof weiterzieht.


Hofleute

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Oft despektierlich als Hofschranzen bezeichnet, sind die Hofdamen und Höflinge (die nicht als Hofmänner bezeichnet zu werden wünschen - sind Hofmänner doch die Leibeigenen eines herrschaftseigenen Bauernhofes) die Gesellschafter der Herrschaften. Diese sind teils an den Hof geladen und werden von der Baronin finanziert (genießen also zumindest Wohnung und Speise, oft aber auch ein gewisses Handgeld - in letzterem Falle sind sie vollkommen von der Herrschaft abhängig und dieser auch - meistens - vollkommen loyal) oder haben sich auf eigene Kosten (das Haus, dem die Adelsperson entstammt, zahlt den Unterhalt vollständig) am Hofe eingefunden, um sich in dessen Glanz zu sonnen. Pragmatische Hochadlige verbinden oft das Angenehme mit dem Nützlichen und besetzen ihre Hofämter mit den Hofleuten, die sich sowieso in ihrer Umgebung einfinden.

Fechtlehrerin / Waffenmeisterin

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Die Fechtlehrerin oder Waffenmeisterin ist oft dem Hofmarschall bzw. Burgoffizier unterstellt und dient dann als dessen Adjudantin. Gelegentlich begleitet sie auch ein gleichgestelltes Amt und dient dazu, die Waffenfähigkeiten der Herrschaft zu schulen - und zugleich das Jungvolk, die Knappen, an den Waffen auszubilden.

Sehr selten

Sehr, sehr selten sind die folgenden Positionen besetzt.

Hofalchemistin

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Die Hofalchemistin stellt Tränke, Tinkturen, Mazerate, Salben und Seifen her, die der Gesundheit, dem Wohlbefinden oder einfach nur der Schönheit der Herrschaft und deren Umkreis dienen. Sie arbeitet üblicherweise eng mit der Medica zusammen. Alchemystische Zutaten jedoch sind teuer und oft schwer zu beschaffen, so dass eine durchaus prestigeträchtige Hofalchemisten so manches Mal tiefe Schneisen in die Aufstellung des Kämmerers fräst.

Hofnarr

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Der Hofnarr sorgt für Unterhaltung bie Hofe und darf üblicherweise eine deutlich losere Zunge gegenüber den Herrschaften riskieren (und diesen den Spiegel vorhalten), als dies dem Rest des Hofes vergönnt ist. Gelegentlich ist er für die Ausrichtung der Festlichkeiten in Zusammenhang mit dem Cellarius, der Künchenmeisterin und dem Herrn des Säckels, dem Kämmerer, zuständig. Manchmal aber ist der Posten des Hofnarren auch mit Personen besetzt, die so einfach im Gemüt sind, dass sie dieser Aufgabe nicht nachkommen können - dann ist die Besetzung des Postens eine Mischung aus traviagefälliger Versorgung eines Bedürftigen, tsgefälliger Belustigung an der Unterhaltung, die der Hofnarr bietet und borongefälliger Selbsterkenntnis. Dass es sich bei dieser Art Narren auch oft um Verwandte handelt, die in der Familie und nicht in einem Kloster der Noiona leben sollen, fügt dem Posten des Hofnarren eine weitere Facette hinzu.

Reitlehrerin

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Die Reitlehrerin ist vor allem bei sehr pferdebegeisterten Adligen am Hofe anzutreffen, die ihre Reitkunst auf höchstem Niveau vervollkommnen wollen. Ist die Position nicht besetzt, wird die Aufgabe meist von der Stallmeisterin übernommen, die dann dem Jungvolk eher die Grundbegriffe zu vermitteln vermag, aber kein Ross und Reiter in der hohen Schule der Reitkunst (und der Kriegsreiterei) ausbilden kann. Um bei einer Tjoste im Sattel zu bleiben, reichen die Kenntnisse, die ein guter Ritter und eine ordentliche Stallmeisterin vermitteln, aus. Um ein herausragender Kriegsreiter zu werden, sind jedoch die Kenntnisse einer Spezialistin notwendig.


Kriegsgefolge des Lehens

Im Kriegsfall ist der Vasall verpflichtet, seinem Lehensherren eine bestimmte Anzahl an Bewaffneten als Gefolge zuzuführen. Dies ist pro Afterlehen (Edlen-, Ritter-, Junkergut) ein Ritter mit seiner Lanze (d.h, seinem Gefolge, nicht einer festgelegeten Kopfzahl). Der Baron zieht mit seinen Rittern und eigenem G Gefolge unter dem Banner seines Grafen, der wiederum versammelt seine Truppen unter dem Banner des Herzogs. Grob geschätzt sind 1% der Bewohner eines Lehens waffenfähig und leisten Landwehr.

Dies sind konkret:

- Lehensnehmer - wenn dieser selbst kein Ritter / Krieger ist, dazu noch ein von ihm bestellter Ritter - XXX Schützen (X Bogen / X Armbrust)
XXX Piekenträger
XXX Schwertträger
XXX Tross (dabei: genauer aufdröseln, z.B. Pferdeknechte, Knappen, Koch, Medicus ...)