Hof Baronie Schweinsfold: Unterschied zwischen den Versionen

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='''Der Schweinsfolder Hof und ihre Amtsträger'''=
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{{DISPLAYTITLE: Hofhaltung und Ämter der Baronie Schweinsfold}}
Seit der Thronbesteigung im Jahre 1042 BF der Baronin Selinde II von Schweinsfold in der Baronie Schweinsfold ist ihr Hof wieder mit Leben gefüllt. Unter der Ära der vormaligen Baronin [[Selinde I von Schweinsfold]] war der Hof unterbesetzt und zelebrierte kaum Feste. Dies mochte der rondrianisch geprägten Lebensweise dieser geschuldet gewesen sein und fand nun sein Ende. Selinde II gibt sich weltoffen und den hesindianisch-rahjanischen Tugenden offen und öffnete ihren Hof den Adligen der Nordmarken.
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=Hofhaltung der [[Baronie Schweinsfold]]=
  
* Stand '''1046 BF'''
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===Herrscher/in des Lehens===
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[[Herrscher Baronie Schweinsfold]]
  
== Die Herrscherin der Baronie Schweinsfold==
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Beschreibung (bitte anpassen):<br>
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Baron/in, Vögt/in ... der strahlende Stern inmitten der bezahlten Trabanten - aber mit etwas Pech auch in einem Spiel wechselseitiger Abhängigkeiten gefangen.
  
* Baronin [[Selinde Tsasalda von Schweinsfold|Selinde II von Schweinsfold]], (*1020 BF/ im Amt seit 1042 BF)
 
  
== Die Truchsessin ==
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===Truchsessin===
Leiter der Hofverwaltung; in Abwesenheit der Baronin übernimmt sie dessen Aufgaben.
 
  
* Truchsessin [[Alrike von Henjasburg]] (*1003 BF/ im Amt seit 1038 BF)
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== Der Kämmerer ==
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Die Truchsessin (Haushofmeisterin) organisiert die Haushaltung des adligen Hofes - sie kümmert sich um das Zusammenspiel aller Hofämter und ist die Hauswirtschafterin für die Güter und den Sitz des Adligen. Wohl der wichtigste Posten für den geregelten Ablauf des gesamten Hofes. In Abwesenheit des Herrschers führt sie die Geschicke des Hofes. Darüber hinaus bringt sie den Pagen und Knappen die Grundlagen der Hauswirtschaft bei, um diesen zu ermöglichen, später einmal ihren eigenen Hof und Haushalt zu führen.
An der Seite des Lehensvogts überwacht der Kämmerer die Einnahmen und Ausgaben des Lehens.
 
  
* Kämmerer [[Markward von Dachswies |Markward von Dachswies]] (seit 1042 BF)
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===Hausmarschall===
  
== Die Burgoffizierin ==
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Stellvertreter des Lehnsherrn als Befehlshaber, Ausheben von Truppen und Anwerbung von Söldnern.
 
  
* Burgoffizierin [[Coletta von Hadingen]] (*1000 BF/ im Amt seit 1040 BF)
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Der Hausmarschall (wenig gebräuchlich) oder Burgoffizier hat den Befehl über die Bewaffneten des Barons inne, kümmert sich um die Ausbildung der Landwehr und oft auch um die militärische Unterweisung der Knappen.
  
== Der Hofkaplan ==
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===Kämmererin===
Seelenheil und kirchliche Angelegenheiten, Tempelbau, Gottesdienste.
 
  
* Hofkaplan [[Hesindian von Foldenau]], Hesindegeweihter (seit 1044 BF)
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== Der Hofherold ==
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Die Kämmererin / Kämmerer ist die Schatzmeisterin der Baronie. Das Wort bedeutet 'Kammerherr / Kammerfrau' und war ursprünglich der Schlüsselverwalter. In dieser Funktion ist der Kämmerer auch Schlüsselbewahrer der Schatztruhe und kümmert sich um die Finanzen der Baronie samt Ein- und Ausgabenverwaltung.
Wappenkundiger, Verkündung von Erlassen, Pflege einer Mindestkorrespondenz zu den Nachbarn.
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Insbesondere an sehr kleinen Höfen ist der Kämmerer oft auch der Schreiber der Baronie. Sie lehrt darüber hinaus die Pagen und Knappen die Künste des Rechnens und der Buchführung.
  
* Herold [[Tsamitrius von Schweinsfold]] (*1016 BF/ im Amt seit 1042 BF)
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===Mundschenk / Cellarius===
  
== Die Kammerherrin ==
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Kümmert sich um die persönliche Gemächer der Baronin und Familie, auch auf Reisen. Ausbildung der Zofen und Leibdiener und der jungen Edeldamen und Herren am Hofe.
 
  
* Kammerherrin [[Gezelda Von Ulmentor]] (*988 BF/ im Amt seit 1042 BF)
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Der Mundschenk, auch Hofschenk oder Cellarius genannt, kümmert sich um die Versorgung des Hofes mit Getränken, ist für die Wein- und Bierauswahl zuständig und bestellt die Lieferanten derselben, oft ist damit auch die Überwachung des Brennrechtes verknüpft.
  
== Die Hofmusikerin ==
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===Küchenmeisterin===
Ist für die Unterhaltung der Baronin und die Ausrichtung von Veranstaltungen und Feste zuständig.
 
  
* Musica [[Rondralda von Dachswies]] (seit 1042 BF)
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== Der Hofmedicus ==
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Die Küchenmeisterin ist Herrin über Küche und Keller, was feste Nahrung anbelangt. Ihre Künste sind ein Aushängeschild des Hofes bei Empfängen und Gastungen, aber ihre Fähigkeit, auch deftige Hausmannskost für eine hart arbeitende Burgbesatzung im Winter zu zaubern, ist ebenso gefragt. Sie ist neben der Beaufsichtigung der Küche und des Küchenpersonals auch für den Einkauf und die Vorratshaltung der (festen) Nahrungsmittel zuständig.
Kümmert sich um das Wohlergehen der Baronin und deren Familie.
 
  
* Medicus [[Mazurin von Dachswies]] (seit 1042 BF)
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===Scriptor (Schreiber / Rechenmeister)===
  
== Die Küchenmeisterin ==
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Kümmert sich um die Vorräte der Burg, den Weinkeller, die Empfänge bei Hofe, die Versorgung der Burg.
 
  
* Küchenmeisterin [[Victualia vom Lilienhain]] (*1007 BF/ im Amt seit 1042 BF)
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Der Scriptor führt die Chronik und Bücher der Baronie. Oft wird der Posten in Personalunion vom Kaplan / Hofgeweihten oder der Kämmerin übernommen, in den ärmeren Regionen ist dies eher die Regel als die Ausnahme. Ein Geweihter hat üblicherweise eine umfassende Ausbildung genossen, beherrscht mehrere Sprachen und sollte leserlich schreiben können, letzteres auch eine Kunst, die dem Kämmerer wohl zupass kommt. So vorhanden, lehrt er die Pagen und Knappen die Kunst des Schreibens und der Kalligraphie.
  
== Der Jagdmeister ==
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===Leibdiener / Zofe===
Ist für die Ausrichtung von Jagten zuständig und ist der Wildhüter der Baronie./ Nur nach Bedarf anwesend, lebt nicht auf Burg Herzogenfurt.
 
  
* Jagdmeister [[Akumar von Ranabo]] (*1006 BF/ im Amt seit 1031 BF)
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== Der Stadtvogt ==
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Von Kleidung bis zu Frisur - das Äußere des Adligen verrät oft Geschmack und Geschick des Leibdieners oder der Zofe. Gesellschafterin, oftmals wichtigste Vertraute, Botin für Nachrichten und Beauftragte für alles, was das direkte Lebensumfeld der Herrschaft anbelangt.
Stellvertreter des Lehnsherrn in der Stadtverwaltung, gilt auch als Berater der Baronin.
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Meist gibt es noch mehrere Nebendiener bzw. Zofen für spezielle Teilbereiche - vom Stiefelknecht bis zur Bügelmagd.
  
* Stadtvogt [[Joram von Sturmfels]], Stadtvogt von Herzogenfurt (*1000 BF/ im Amt seit 1023 BF)
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===Stallmeisterin===
  
== Die Richterin ==
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Hilft der Baronin Urteile zu fällen und bei der Auslegung der Gesetze./ Nur nach Bedarf anwesend, lebt nicht auf Burg Herzogenfurt.
 
  
* Stadtrichterin [[Praiosilvia von Dachsgrün]] (*1000 BF/ im Amt seit 1044 BF)
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Die Stallmeisterin ist für die Pflege der herrschaftlichen Reittiere zuständig - und darüber hinaus wacht sie über die Schar der Stallknechte und Mägde, die ihr hierbei zur Hand gehen. Ebenfalls in ihren Aufgabenbereich fällt die Fürsorge für sämtliche Reit- und Lasttiere der Baronie. So ihr nicht noch ein Reitlehrer für den Nachwuchs des Adels untersteht oder gleichgeschaltet ist, unterstützt sie die Herrschaft dabei, den Sprösslingen, Pagen und Knappen die hohe Reitkunst beizubringen und die Reittiere auszubilden.
  
== Der Baumeister ==
 
Ist für die Bau- und Infrastrukturmaßnahmen der Burgen zuständig./ Nur nach Bedarf anwesend, lebt nicht auf Burg Herzogenfurt.
 
  
* Baumeister [[Ansvin Tannwirk]] (seit 1023 BF)
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===Vogt===
  
== Der Scribtor ==
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Ist für den Briefverkehr der Baronin und ihrer Familie zuständig.
 
  
* Barongemahl [[Elvan von Altenberg]] übernimmt dieses Amt seit 1042 BF. (*1019 BF/ im Amt seit 1042 BF)
+
Zur Bestellung eines Vogt verpflichtet sind in den Nordmarken nur die geweihten oder magiebegabten Herrscher einer Baronie. Getreu dem praiosgefälligen Grundsatz, dass niemand Diener zweier Herren zugleich sein solle, müssen diese Hochadligen die Führung ihrer Baronie einem Vogt übertragen, auch wenn sie Titelträger sind und bleiben. Die Wahl des Vogtes muss vom Lehensherrn genehmigt werden, doch ist dies in den allermeisten Fällen nur eine Formalie ... und nur selten Grund für langwierigste Verhandlungen. Der Vogt indes schuldet dem Lehensherren Rechenschaft.
 +
In der Realität ist die Machtfülle des Vogtes ein sicherer Zeiger für die Durchsetzungsfähigkeit (und kluge Auswahl) des Barons. Die Skala reicht von vollkommener Dienstbarkeit des Vogtes bis zu einem Baron, der fast nur Gast im eigenen Hause ist.
  
== Der Stallmeister ==
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===Hofmedica===
Ist für die Versorgung und Pflege der Pferde der Baronin und ihrer Familie zuständig.
 
  
* Stallmeisterin XXXX
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='''Hofdamen & Höflinge bei Hofe'''=
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Die Medica ist oftmals die engste Vertraute der Herrschaft, kennt sämtliche Befindlichkeiten und Zipperlein der Baronsfamilie und wird für ihre Dienste und Diskretion gut bezahlt. Sie ist auch für das Wohlergehen aller Burgbewohner zuständig und kümmert sich manchmal noch 'im Nebenberuf' auch um die Tiere. Oft sind die Medici Gelehrte, die neben ihrer Arbeit am Hof dort eigenen Studien nachgehen, die von der Herrschaft als Teil ihrer Entlohnung finanziert werden.
Wie jeder gute Hof wird dieser von Hofdamen und Höflingen belebt. Sie dienen als Berater der Baronin, der Unterhaltung oder gar als Stimme ihres Hauses. Die einen mögen unabhängig agieren (Kost/ Logis sowie Handgeld wird vom
 
eigene  Haus gezahlt), wieder andere sind von der Baronin geladen (Kost/ Logis zahlt die Baronin; Handgeld vom eigenen Haus) oder sind gar gänzlich der Baronin verpflichtet (Kost/ Logis, wie Handgeld wird von der Baronin gezahlt). Dann kommen noch die heranwachsenden Höflinge/Hofdamen dazu, die ihre Ausbildung und Schliff als Jungadlige (und nicht Ritter, Krieger, Geweihte) an einem Hof erhalten können.
 
  
== Die Hofdamen & Höflinge ==
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===Kaplan===
  
* Hofdame [[Rovena_ya_Cordaya_von_Tannwirk|Rovena ya Cordaya von Tannwirk]], für das [[Haus Tannwirk]] (*985 BF)
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* Höfling [[Marborad von Dachswies]], für das [[Haus Dachswies]]. (*1014 BF)
+
Höchst empfehlenswert und ein Aushängeschild der Hofhaltung ist der Hofkaplan. In den Nordmarken handelt es sich dabei meist um eine Praiosgeweihte, doch auch Rondrageweihte finden sich nicht selten. Selten besetzt diese Stelle auch eine Travia- oder Perainegeweihte, Priester anderer Gottheiten der Zwölfe sind deutlich seltener.
 +
Der Kaplan kümmert sich um das Seelenheil des Adligen und alle kirchlichen Angelegenheiten am Hofe und, bei kleinen Hofhaltungen, auch der umliegenden Orte, dient je nach Fähigkeiten als Rechtsberater oder Schreiber, leitet die Götterdienste an und ist häufig Beisitzer, wenn die Herrschaft Gericht hält.
  
* Hofdame [[Khorena von Foldenau]], für das [[Haus Foldenau]] (*1023 BF)
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===Jagdmeisterin===
  
* Hofdame [[Pembra von Adelmannsfelden]], für das [[Haus Adelmannsfelden]]. (*1022 BF)
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== Die heranwachsenden Hofdamen & Höflinge ==
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Die Jagdmeisterin organisiert die Jagden der Herrschaft, pflegt das Wild und kümmert sich darum, dass keine Wilderer ihr Unwesen treiben oder dass, wenn doch, diese gefangen und, falls lebend, der Herrschaft überstellt werden. Außerdem ist ihre Aufgabe die von Kroppzeug, worunter meist Wölfe und nicht jagbares Wild, aber mitunter auch Schwarz- und Rotpelze gezählt werden. Die Jägerin lebt oft auch in einem eigenen Jagdhaus im Wald oder in der Nähe der besten Jagdgebiete, besonders jagdbegeisterte Adlige schätzen sie aber auch als dauerhafte Ratgeberin und Gesellschaft am Hofe.
  
* [[Margitta von Sturmfels]] (*1025 BF)
+
===Minnesänger / Musiker===
  
== Die Hofdamen & Höflinge der Baronin an anderen Höfen ==
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* Hofdame [[Evana von Schweinsfold]], am Herzogenhof in Elenvina (*1018 BF)
+
Ein eigener Musiker oder gar ein Hoforchester findet sich insbesondere bei prunk- und feierliebenden Adligen. Er dient der Repräsentation und belebt Feste und Lustbarkeiten und ergötzt seine Herrschaft mit seinen Künsten.
 +
Häufig handelt es sich dabei um einen Minnesänger, der sich für einen Götterlauf - oder auch nur einen Winter - am Hofe verdingt und gegen Entlohnung oder auch nur Kost und Logis den Ruhm des Adelshauses des Gastgebers und dessen / deren Taten besingt, ehe er an den nächsten Hof weiterzieht.
  
* Höfling [[Milian von Altenberg]], am [[Grafenhof Gratenfels|Grafenhof]] in Gratenfels  (*1018 BF)
 
  
='''Die Hausritter der Baronie'''=
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===Baumeister===
  
* Ritter [[Dorcas von Paggenfeld]]  (*1019 BF/ im Amt seit 1042 BF)
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* Ritter [[Geron von Foldenau]]  (*1017 BF/ im Amt seit 1040 BF)
+
Nur wenige Höfe leisten sich den Luxus eines dauerhaft auf der Burg residierenden Baumeisters. Häufig wird dieser für ein bestimmtes Projekt, sei es die Ausbesserung des Fallgatters, das neue Dach des Bergfriedes oder die Verstärkung der Schildmauer, angeheuert und siedelt seine Bauhütte dann für Monde oder gar Jahre auf der Burg an. Wer es sich leisten kann, greift dafür gerne auf die Dienste eines Angroscho zurück. Zwergenwerk ist teuer, wird aber üblicherweise mehrere Menschengenerationen mit Leichtigkeit überdauern.
  
* Ritterin [[Alana von Altenberg]] (*1009 BF/ im Amt seit 1044 BF)
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===Hofleute===
  
='''Junker & Edlen der Baronie Schweinsfold'''=
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== Die Junker ==
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Oft despektierlich als Hofschranzen bezeichnet, sind die Hofdamen und Höflinge (die nicht als Hofmänner bezeichnet zu werden wünschen - sind Hofmänner doch die Leibeigenen eines herrschaftseigenen Bauernhofes) die Gesellschafter der Herrschaften. Diese sind teils an den Hof geladen und werden von der Baronin finanziert (genießen also zumindest Wohnung und Speise, oft aber auch ein gewisses Handgeld - in letzterem Falle sind sie vollkommen von der Herrschaft abhängig und dieser auch - meistens - vollkommen loyal) oder haben sich auf eigene Kosten (das Haus, dem die Adelsperson entstammt, zahlt den Unterhalt vollständig) am Hofe eingefunden, um sich in dessen Glanz zu sonnen. Pragmatische Hochadlige verbinden oft das Angenehme mit dem Nützlichen und besetzen ihre Hofämter mit den Hofleuten, die sich sowieso in ihrer Umgebung einfinden.
  
* Junkerin [[Alrike von Henjasburg]], [[Gut Herzogenfurt|Junkerin von Herzogenfurt]]
 
  
* Junkerin [[Silvagild von Ulmentor]], [[Gut Ulmentor|Junkerin von Ulmentor]]
 
  
* Junker [[Lambrinus von Schweinsfold]], [[Gut Schweinsfold|Junker von Schweinsfold]]
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===Hausritter===
  
* Junkerin [[Heshinja_Alhanjeff-von_Ulenau|Heshinja Alhanjeff- von Ulenau]], [[Gut Ulenau|Junkerin von Ulenau]]
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* Junker [[Amiel von Altenberg]], [[Gut Tsaweiler|Junker von Tsaweiler]]
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gibt es insbesondere an großen Höfen, diese sind ohne eigenes Lehen der Herrschaft direkt verpflichtet und dienen oft als Burgmarschall oder Waffenmeisterin. Sie sorgen für Sicherheit und bilden dort, wo die Herrschaft kein Ritter ist, die Knappen am Hofe aus.
  
== Die Edlen ==
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==Selten:==
  
* Edle [[Adelgunde von Dachswies]], Edle von [[Gut Dachswies|Dachswies]] und [[Gut Dachshöh|Dachshöh]]
+
===Herold===
  
* Edler [[Adelmann XI von Adelmannsfelden]], [[Gut Udenau|Edler von Udenau]]
+
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* Ritter [[Hardomar von Hadingen]], [[Gut Hadingen|Ritter zu Hadingen]]
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Einen Herold findet man immer am Barons und Grafenhof, aber nur die die größeren Baronshöfe haben diesen Posten besetzt. Oder am Hof eines herausragend standesbewussten Adelsmannes.
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Eine Wappenrolle, die zu führen eine der Hauptaufgaben eines Heroldes ist, wird auf Baronieebene nicht geschrieben - hier dient der Herold primär als Bote und Gesandter in politischen Verhandlungen, zu denen der Baron keine Lust oder keine Zeit hat. Diese Tätigkeiten werden indes oft vom Schreiber übernommen. Der Herold - oder in dessen Abwesenheit der Schreiber - ist auch für die Verkündung der Erlasse der Herrschaft zuständig.
  
* Ritter [[Rondred von Foldenau]], [[Gut Foldenau|Ritter zu Foldenau]]
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===Hofmaga===
  
* Vögtin [[Halios von Ranabo]], verwaltet [[Gut Sandolingen]] für die Baronin.
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* Vögtin [[Hana von Uden]], verwaltet [[Gut Perainefelden]] für die Baronin.
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In den praiosfürchtigen Nordmarken ist eine Hofmaga sehr selten anzutreffen, an einigen Baronshöfen gibt es gar ein Arcanum Interdictum. Wenn eine Maga angestellt ist, handelt es sich üblicherweise um eine Abgängerin einer Schule der rechten Hand, insbesondere er Akademie der Herrschaft zu Elenvina. Doch in den entlegeneren Gebieten der Nordmarken, tief in Nordgratenfels oder in den Zwergenbergen, mag es gar, wenn auch sehr selten, der Fall sein, dass ein Berater am Baronshof der Bruderschaft der Druiden angehört - oder die Kräuterkundige des Hofes ein Mitglied der verschwiegenen Schwesternschaft ist.
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===Richter===
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Die Blutgerichtsbarkeit in den Nordmarken liegt ausschließlich beim Baron und den höherrangigen Adligen. Für alle darunterliegenden Fälle (namentlich Zivil- und kleine Strafsachen ohne Körperstrafen) kann der Hochadlige einen Friedensrichter einsetzen, der die Rechtsprechung in den Dörfern übernimmt. Diese Aufgabe wird auch gerne - manchmal als Ersatz, manchmal als Begleitung des Richters - an ältere Knappen ausgelagert, die dann zusammen mit dem Richter, so vorhanden, dem Kaplan und Schreiber losziehen, um diesen Bereich der Gutsführung von Grund auf zu lernen.
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===Junker und Edle===
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Diese residieren in der Regel am eigenen Hof und haben keine Residenzpflicht am Baronshof. Allerdings sind sie als Teil ihres Lehenseids dem Baron zu Rat und Unterstützung verpflichtet (beim Junker eine Frage des jeweils individuellen Eides) und sind darum des öfteren als Berater und zur Abstimmung verschiedener Lehensangelegenheiten am Baronshof zu Gast.
  
 
[[Kategorie:Amt]]
 
[[Kategorie:Amt]]
 
[[Kategorie:Baronie]]
 
[[Kategorie:Baronie]]

Version vom 16. November 2022, 01:31 Uhr

Hofhaltung der Baronie Schweinsfold

Herrscher/in des Lehens

Herrscher Baronie Schweinsfold

Beschreibung (bitte anpassen):
Baron/in, Vögt/in ... der strahlende Stern inmitten der bezahlten Trabanten - aber mit etwas Pech auch in einem Spiel wechselseitiger Abhängigkeiten gefangen.


Truchsessin

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Die Truchsessin (Haushofmeisterin) organisiert die Haushaltung des adligen Hofes - sie kümmert sich um das Zusammenspiel aller Hofämter und ist die Hauswirtschafterin für die Güter und den Sitz des Adligen. Wohl der wichtigste Posten für den geregelten Ablauf des gesamten Hofes. In Abwesenheit des Herrschers führt sie die Geschicke des Hofes. Darüber hinaus bringt sie den Pagen und Knappen die Grundlagen der Hauswirtschaft bei, um diesen zu ermöglichen, später einmal ihren eigenen Hof und Haushalt zu führen.

Hausmarschall

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Der Hausmarschall (wenig gebräuchlich) oder Burgoffizier hat den Befehl über die Bewaffneten des Barons inne, kümmert sich um die Ausbildung der Landwehr und oft auch um die militärische Unterweisung der Knappen.

Kämmererin

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Die Kämmererin / Kämmerer ist die Schatzmeisterin der Baronie. Das Wort bedeutet 'Kammerherr / Kammerfrau' und war ursprünglich der Schlüsselverwalter. In dieser Funktion ist der Kämmerer auch Schlüsselbewahrer der Schatztruhe und kümmert sich um die Finanzen der Baronie samt Ein- und Ausgabenverwaltung. Insbesondere an sehr kleinen Höfen ist der Kämmerer oft auch der Schreiber der Baronie. Sie lehrt darüber hinaus die Pagen und Knappen die Künste des Rechnens und der Buchführung.

Mundschenk / Cellarius

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Der Mundschenk, auch Hofschenk oder Cellarius genannt, kümmert sich um die Versorgung des Hofes mit Getränken, ist für die Wein- und Bierauswahl zuständig und bestellt die Lieferanten derselben, oft ist damit auch die Überwachung des Brennrechtes verknüpft.

Küchenmeisterin

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Die Küchenmeisterin ist Herrin über Küche und Keller, was feste Nahrung anbelangt. Ihre Künste sind ein Aushängeschild des Hofes bei Empfängen und Gastungen, aber ihre Fähigkeit, auch deftige Hausmannskost für eine hart arbeitende Burgbesatzung im Winter zu zaubern, ist ebenso gefragt. Sie ist neben der Beaufsichtigung der Küche und des Küchenpersonals auch für den Einkauf und die Vorratshaltung der (festen) Nahrungsmittel zuständig.

Scriptor (Schreiber / Rechenmeister)

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Der Scriptor führt die Chronik und Bücher der Baronie. Oft wird der Posten in Personalunion vom Kaplan / Hofgeweihten oder der Kämmerin übernommen, in den ärmeren Regionen ist dies eher die Regel als die Ausnahme. Ein Geweihter hat üblicherweise eine umfassende Ausbildung genossen, beherrscht mehrere Sprachen und sollte leserlich schreiben können, letzteres auch eine Kunst, die dem Kämmerer wohl zupass kommt. So vorhanden, lehrt er die Pagen und Knappen die Kunst des Schreibens und der Kalligraphie.

Leibdiener / Zofe

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Von Kleidung bis zu Frisur - das Äußere des Adligen verrät oft Geschmack und Geschick des Leibdieners oder der Zofe. Gesellschafterin, oftmals wichtigste Vertraute, Botin für Nachrichten und Beauftragte für alles, was das direkte Lebensumfeld der Herrschaft anbelangt. Meist gibt es noch mehrere Nebendiener bzw. Zofen für spezielle Teilbereiche - vom Stiefelknecht bis zur Bügelmagd.

Stallmeisterin

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Die Stallmeisterin ist für die Pflege der herrschaftlichen Reittiere zuständig - und darüber hinaus wacht sie über die Schar der Stallknechte und Mägde, die ihr hierbei zur Hand gehen. Ebenfalls in ihren Aufgabenbereich fällt die Fürsorge für sämtliche Reit- und Lasttiere der Baronie. So ihr nicht noch ein Reitlehrer für den Nachwuchs des Adels untersteht oder gleichgeschaltet ist, unterstützt sie die Herrschaft dabei, den Sprösslingen, Pagen und Knappen die hohe Reitkunst beizubringen und die Reittiere auszubilden.


Vogt

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Zur Bestellung eines Vogt verpflichtet sind in den Nordmarken nur die geweihten oder magiebegabten Herrscher einer Baronie. Getreu dem praiosgefälligen Grundsatz, dass niemand Diener zweier Herren zugleich sein solle, müssen diese Hochadligen die Führung ihrer Baronie einem Vogt übertragen, auch wenn sie Titelträger sind und bleiben. Die Wahl des Vogtes muss vom Lehensherrn genehmigt werden, doch ist dies in den allermeisten Fällen nur eine Formalie ... und nur selten Grund für langwierigste Verhandlungen. Der Vogt indes schuldet dem Lehensherren Rechenschaft. In der Realität ist die Machtfülle des Vogtes ein sicherer Zeiger für die Durchsetzungsfähigkeit (und kluge Auswahl) des Barons. Die Skala reicht von vollkommener Dienstbarkeit des Vogtes bis zu einem Baron, der fast nur Gast im eigenen Hause ist.

Hofmedica

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Die Medica ist oftmals die engste Vertraute der Herrschaft, kennt sämtliche Befindlichkeiten und Zipperlein der Baronsfamilie und wird für ihre Dienste und Diskretion gut bezahlt. Sie ist auch für das Wohlergehen aller Burgbewohner zuständig und kümmert sich manchmal noch 'im Nebenberuf' auch um die Tiere. Oft sind die Medici Gelehrte, die neben ihrer Arbeit am Hof dort eigenen Studien nachgehen, die von der Herrschaft als Teil ihrer Entlohnung finanziert werden.

Kaplan

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Höchst empfehlenswert und ein Aushängeschild der Hofhaltung ist der Hofkaplan. In den Nordmarken handelt es sich dabei meist um eine Praiosgeweihte, doch auch Rondrageweihte finden sich nicht selten. Selten besetzt diese Stelle auch eine Travia- oder Perainegeweihte, Priester anderer Gottheiten der Zwölfe sind deutlich seltener. Der Kaplan kümmert sich um das Seelenheil des Adligen und alle kirchlichen Angelegenheiten am Hofe und, bei kleinen Hofhaltungen, auch der umliegenden Orte, dient je nach Fähigkeiten als Rechtsberater oder Schreiber, leitet die Götterdienste an und ist häufig Beisitzer, wenn die Herrschaft Gericht hält.

Jagdmeisterin

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Die Jagdmeisterin organisiert die Jagden der Herrschaft, pflegt das Wild und kümmert sich darum, dass keine Wilderer ihr Unwesen treiben oder dass, wenn doch, diese gefangen und, falls lebend, der Herrschaft überstellt werden. Außerdem ist ihre Aufgabe die von Kroppzeug, worunter meist Wölfe und nicht jagbares Wild, aber mitunter auch Schwarz- und Rotpelze gezählt werden. Die Jägerin lebt oft auch in einem eigenen Jagdhaus im Wald oder in der Nähe der besten Jagdgebiete, besonders jagdbegeisterte Adlige schätzen sie aber auch als dauerhafte Ratgeberin und Gesellschaft am Hofe.

Minnesänger / Musiker

Name einfügen

Ein eigener Musiker oder gar ein Hoforchester findet sich insbesondere bei prunk- und feierliebenden Adligen. Er dient der Repräsentation und belebt Feste und Lustbarkeiten und ergötzt seine Herrschaft mit seinen Künsten. Häufig handelt es sich dabei um einen Minnesänger, der sich für einen Götterlauf - oder auch nur einen Winter - am Hofe verdingt und gegen Entlohnung oder auch nur Kost und Logis den Ruhm des Adelshauses des Gastgebers und dessen / deren Taten besingt, ehe er an den nächsten Hof weiterzieht.


Baumeister

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Nur wenige Höfe leisten sich den Luxus eines dauerhaft auf der Burg residierenden Baumeisters. Häufig wird dieser für ein bestimmtes Projekt, sei es die Ausbesserung des Fallgatters, das neue Dach des Bergfriedes oder die Verstärkung der Schildmauer, angeheuert und siedelt seine Bauhütte dann für Monde oder gar Jahre auf der Burg an. Wer es sich leisten kann, greift dafür gerne auf die Dienste eines Angroscho zurück. Zwergenwerk ist teuer, wird aber üblicherweise mehrere Menschengenerationen mit Leichtigkeit überdauern.

Hofleute

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Oft despektierlich als Hofschranzen bezeichnet, sind die Hofdamen und Höflinge (die nicht als Hofmänner bezeichnet zu werden wünschen - sind Hofmänner doch die Leibeigenen eines herrschaftseigenen Bauernhofes) die Gesellschafter der Herrschaften. Diese sind teils an den Hof geladen und werden von der Baronin finanziert (genießen also zumindest Wohnung und Speise, oft aber auch ein gewisses Handgeld - in letzterem Falle sind sie vollkommen von der Herrschaft abhängig und dieser auch - meistens - vollkommen loyal) oder haben sich auf eigene Kosten (das Haus, dem die Adelsperson entstammt, zahlt den Unterhalt vollständig) am Hofe eingefunden, um sich in dessen Glanz zu sonnen. Pragmatische Hochadlige verbinden oft das Angenehme mit dem Nützlichen und besetzen ihre Hofämter mit den Hofleuten, die sich sowieso in ihrer Umgebung einfinden.


Hausritter

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gibt es insbesondere an großen Höfen, diese sind ohne eigenes Lehen der Herrschaft direkt verpflichtet und dienen oft als Burgmarschall oder Waffenmeisterin. Sie sorgen für Sicherheit und bilden dort, wo die Herrschaft kein Ritter ist, die Knappen am Hofe aus.

Selten:

Herold

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Einen Herold findet man immer am Barons und Grafenhof, aber nur die die größeren Baronshöfe haben diesen Posten besetzt. Oder am Hof eines herausragend standesbewussten Adelsmannes. Eine Wappenrolle, die zu führen eine der Hauptaufgaben eines Heroldes ist, wird auf Baronieebene nicht geschrieben - hier dient der Herold primär als Bote und Gesandter in politischen Verhandlungen, zu denen der Baron keine Lust oder keine Zeit hat. Diese Tätigkeiten werden indes oft vom Schreiber übernommen. Der Herold - oder in dessen Abwesenheit der Schreiber - ist auch für die Verkündung der Erlasse der Herrschaft zuständig.

Hofmaga

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In den praiosfürchtigen Nordmarken ist eine Hofmaga sehr selten anzutreffen, an einigen Baronshöfen gibt es gar ein Arcanum Interdictum. Wenn eine Maga angestellt ist, handelt es sich üblicherweise um eine Abgängerin einer Schule der rechten Hand, insbesondere er Akademie der Herrschaft zu Elenvina. Doch in den entlegeneren Gebieten der Nordmarken, tief in Nordgratenfels oder in den Zwergenbergen, mag es gar, wenn auch sehr selten, der Fall sein, dass ein Berater am Baronshof der Bruderschaft der Druiden angehört - oder die Kräuterkundige des Hofes ein Mitglied der verschwiegenen Schwesternschaft ist.

Richter

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Die Blutgerichtsbarkeit in den Nordmarken liegt ausschließlich beim Baron und den höherrangigen Adligen. Für alle darunterliegenden Fälle (namentlich Zivil- und kleine Strafsachen ohne Körperstrafen) kann der Hochadlige einen Friedensrichter einsetzen, der die Rechtsprechung in den Dörfern übernimmt. Diese Aufgabe wird auch gerne - manchmal als Ersatz, manchmal als Begleitung des Richters - an ältere Knappen ausgelagert, die dann zusammen mit dem Richter, so vorhanden, dem Kaplan und Schreiber losziehen, um diesen Bereich der Gutsführung von Grund auf zu lernen.


Junker und Edle

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Diese residieren in der Regel am eigenen Hof und haben keine Residenzpflicht am Baronshof. Allerdings sind sie als Teil ihres Lehenseids dem Baron zu Rat und Unterstützung verpflichtet (beim Junker eine Frage des jeweils individuellen Eides) und sind darum des öfteren als Berater und zur Abstimmung verschiedener Lehensangelegenheiten am Baronshof zu Gast.