Hofhaltung und Ämter der Baronie Schweinsfold

Hofhaltung der Baronie Schweinsfold

Seit der Thronbesteigung im Jahr 1042 BF der Baronin Selinde II von Schweinsfold in der Baronie Schweinsfold ist ihr Hof wieder mit Leben gefüllt. Unter der Ära der vormaligen Baronin Selinde von Herzogenfurt-Schweinsfold war der Hof unterbesetzt und zelebrierte kaum Feste. Dies mochte der rondrianisch geprägten Lebensweise dieser geschuldet gewesen sein und fand nun sein Ende. Selinde II gibt sich weltoffen und den hesindianisch-rahjanischen Tugenden offen und öffnet ihren Hof den Adligen der Nordmarken.

Herrscherin des Lehens

Die junge Baronin ist keine Ritterin und war Hofdame, bevor ihre Großmutter ihr den Thron vermachte. Sie ist den rahjanisch-hesindianischen Festen gegenüber aufgeschlossen und gibt sich Dere offen. Sie stützt sich sehr auf ihren Hof und ihrer Berater.

Truchsessin

Der Truchsess organisiert die Haushaltung des adligen Hofes - er kümmert sich um das Zusammenspiel aller Hofämter und ist der Hauswirtschafter für die Güter und den Sitz des Adligen. Wohl der wichtigste Posten für den geregelten Ablauf des gesamten Hofes. In Abwesenheit der Baronin führt er die Geschicke des Hofes. Darüber hinaus bringt er den Pagen und Knappen die Grundlagen der Hauswirtschaft bei, um diesen zu ermöglichen, später einmal ihren eigenen Hof und Haushalt zu führen.

Burgoffizierin

Die Burgoffizierin hat den Befehl über die Bewaffneten der Baronin inne, kümmert sich um die Ausbildung der Landwehr und oft auch um die militärische Unterweisung der Knappen. Sie arbeitet auch eng mit der Burgsassin, Raulgunde von Schweinsfold, von Burg Herzogenfurt zusammen.

Kämmerer

Der Kämmerer ist der Schatzmeister der Baronie. In dieser Funktion ist der Kämmerer auch Schlüsselbewahrer der Schatztruhe und kümmert sich um die Finanzen der Baronie samt Ein- und Ausgabenverwaltung. Er lehrt darüber hinaus die Pagen und Knappen die Künste des Rechnens und der Buchführung.

Die Kammerherrin

Kümmert sich um die persönliche Gemächer der Baronin und Familie, auch auf Reisen. Ausbildung der Zofen und Leibdiener und der jungen Edeldamen und Herren im bereich der Etikette am Hofe.

Herold

Hier dient der Herold primär als Bote und Gesandter in politischen Verhandlungen, zu denen die Baronin keine Lust oder keine Zeit hat. Der Herold - oder in dessen Abwesenheit der Schreiber - ist auch für die Verkündung der Erlasse der Herrschaft zuständig.

Scriptor (Schreiber / Rechenmeister)

Der Scriptor führt die Chronik und Bücher der Baronie. In dessen Abwesenheit Übernimmt der Kämmerer das Amt. So vorhanden, lehrt er die Pagen und Knappen die Kunst des Schreibens und der Kalligraphie.

Kaplan

Der Kaplan kümmert sich um das Seelenheil des Adligen und alle kirchlichen Angelegenheiten am Hofe und, bei kleinen Hofhaltungen, auch der umliegenden Orte, dient je nach Fähigkeiten als Rechtsberater oder Schreiber, leitet die Götterdienste an und ist häufig Beisitzer, wenn die Herrschaft Gericht hält.

Berater/ Stadtvogt

Stellvertreter des Lehnsherrn in der Stadtverwaltung und dient als Berater der Baronin. Er ist nur nach Bedarf anwesend.

Hofmedicus

Der Medicus ist einer der engste Vertraute der Herrschaft, kennt sämtliche Befindlichkeiten und Zipperlein der Baronsfamilie und wird für seine Dienste und Diskretion gut bezahlt. Er ist auch für das Wohlergehen aller Burgbewohner zuständig und kümmert sich manchmal noch 'im Nebenberuf' auch um die Tiere.

Minnesänger / Musiker

Sie dient der Repräsentation und belebt Feste und Lustbarkeiten und ergötzt ihre Herrschaft mit ihren Künsten. Ab und an gibt es einen Minnesänger, der sich für einen Götterlauf - oder auch nur einen Winter - am Hofe verdingt und gegen Entlohnung oder auch nur Kost und Logis den Ruhm des Adelshauses des Gastgebers und dessen / deren Taten besingt, ehe er an den nächsten Hof weiterzieht.

Küchenmeisterin

Die Küchenmeisterin ist Herrin über Küche und Keller, was feste Nahrung anbelangt. Ihre Künste sind ein Aushängeschild des Hofes bei Empfängen und Gastungen, aber ihre Fähigkeit, auch deftige Hausmannskost für eine hart arbeitende Burgbesatzung im Winter zu zaubern, ist ebenso gefragt. Sie ist neben der Beaufsichtigung der Küche und des Küchenpersonals auch für den Einkauf und die Vorratshaltung der (festen und flüssigen) Nahrungsmittel zuständig.

Leibdiener / Zofe

Von Kleidung bis zu Frisur - das Äußere des Adligen verrät oft Geschmack und Geschick des Leibdieners oder der Zofe. Gesellschafterin, oftmals wichtigste Vertraute, Botin für Nachrichten und Beauftragte für alles, was das direkte Lebensumfeld der Herrschaft anbelangt. Meist gibt es noch mehrere Nebendiener bzw. Zofen für spezielle Teilbereiche - vom Stiefelknecht bis zur Bügelmagd.

Stallmeisterin

Die Stallmeisterin ist für die Pflege der herrschaftlichen Reittiere zuständig - und darüber hinaus wacht sie über die Schar der Stallknechte und Mägde, die ihr hierbei zur Hand gehen. Ebenfalls in ihren Aufgabenbereich fällt die Fürsorge für sämtliche Reit- und Lasttiere der Baronie. So ihr nicht noch ein Reitlehrer für den Nachwuchs des Adels untersteht oder gleichgeschaltet ist, unterstützt sie die Herrschaft dabei, den Sprösslingen, Pagen und Knappen die hohe Reitkunst beizubringen und die Reittiere auszubilden.

Baumeister

Der Baumeister ist ein Verwandter der Barone von Schweinsfold und Witzichenberg. Häufig wird dieser von Beiden für ein bestimmtes Projekt an ihren Burgen, sei es die Ausbesserung des Fallgatters, das neue Dach des Bergfriedes oder die Verstärkung der Schildmauer, angeheuert. Er ist nur bei Bedarf am Hofe.

Richter

Die Blutgerichtsbarkeit in den Nordmarken liegt ausschließlich beim Baron und den höherrangigen Adligen. Für alle darunterliegenden Fälle (namentlich Zivil- und kleine Strafsachen ohne Körperstrafen) setzt die Baronin die Friedensrichterin ein, die die Rechtsprechung in den Dörfern übernimmt. Diese Aufgabe wird auch gerne - manchmal als Ersatz, manchmal als Begleitung des Richters - an ältere Knappen ausgelagert, die dann zusammen mit dem Richter, so vorhanden, dem Kaplan und Schreiber losziehen, um diesen Bereich der Gutsführung von Grund auf zu lernen. Sie ist nur bei Bedarf am Hofe, da sie ihre Hauptaufgabe in der Stadt als Stadtrichterin inne hat.

Jagdmeister

Der Jagdmeister organisiert die Jagden der Herrschaft, pflegt das Wild und kümmert sich darum, dass keine Wilderer ihr Unwesen treiben oder dass, wenn doch, diese gefangen und, falls lebend, der Herrschaft überstellt werden. Außerdem ist seine Aufgabe die von Kroppzeug, worunter meist Wölfe und nicht jagbares Wild, aber mitunter auch Schwarz- und Rotpelze gezählt werden. Die Jägermeister lebt in Sandolingen, in der Nähe des besten Jagdgebiet Schweinsfolds. Auch verwaltet er das Jagdschloss in Weidenstein. Er ist nur nach Bedarf bei Hofe.

Hofleute


Oft despektierlich als Hofschranzen bezeichnet, sind die Hofdamen und Höflinge (die nicht als Hofmänner bezeichnet zu werden wünschen - sind Hofmänner doch die Leibeigenen eines herrschaftseigenen Bauernhofes) die Gesellschafter der Herrschaften. Diese sind teils an den Hof geladen und werden von der Baronin finanziert (genießen also zumindest Wohnung und Speise, oft aber auch ein gewisses Handgeld - in letzterem Falle sind sie vollkommen von der Herrschaft abhängig und dieser auch - meistens - vollkommen loyal) oder haben sich auf eigene Kosten (das Haus, dem die Adelsperson entstammt, zahlt den Unterhalt vollständig) am Hofe eingefunden, um sich in dessen Glanz zu sonnen. Dann kommen noch die heranwachsenden Höflinge/Hofdamen dazu, die ihre Ausbildung und Schliff als Jungadlige (und nicht Ritter, Krieger, Geweihte) an einem Hof erhalten können. Pragmatische Hochadlige verbinden oft das Angenehme mit dem Nützlichen und besetzen ihre Hofämter mit den Hofleuten, die sich sowieso in ihrer Umgebung einfinden.

Heranwachsende Hofleute

Hofleute der Baronin an anderen Höfen

Hausritter

Pagen und Knappen

Hausritter gibt es insbesondere an großen Höfen, diese sind ohne eigenes Lehen der Herrschaft direkt verpflichtet und dienen oft als Burgmarschall oder Waffenmeisterin. Sie sorgen für Sicherheit und bilden dort, wo die Herrschaft kein Ritter ist, die Knappen am Hofe aus.

Junker und Edle


Diese residieren in der Regel am eigenen Hof und haben keine Residenzpflicht am Baronshof. Allerdings sind sie als Teil ihres Lehenseids dem Baron zu Rat und Unterstützung verpflichtet (beim Junker eine Frage des jeweils individuellen Eides) und sind darum des öfteren als Berater und zur Abstimmung verschiedener Lehensangelegenheiten am Baronshof zu Gast.