Bergfreiheit Eisenwald

Bergfreiheit Eisenwald

Die Bergfreiheit Eisenwald ist die rechtliche Bezeichnung des Bergkönigreiches im Staatsgebilde bzw. Lehenssystem des Neuen Reiches nach der Lex Zwergia. Sie gewährt den Angroschim weitesgehende Autorität und räumt den Bergkönigen vom Eisenwald und Xorlosch das Recht, einen der Ihren als den Grafen von Insenhag, in dessen Grafschaft beide Bergfreiheiten liegen, selbst zu erwählen.

Oberirdisch wird die Bergfreiheit formal von der Vogtei Nilsitz verwaltet. Zwischen beiden 'Verwaltungen' besteht ein reger Austausch.

Datei:BergfreiheitEisenwald.Karte Bergfreiheit Eisenwald.jpg