Wehrdorf: Unterschied zwischen den Versionen

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Extrem seltenes Sonderkonstrukt, das in der Praxis kaum vorkommt.
 
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Was gemeinhin als Wehrdorf bezeichnet wird, gehört als vorgelagerte Siedlung zum Weichbild einer Stadt und wird von deren Stadtrecht umschlossen, die Mauer um dieses Wehrdorf zählt dann rechtlich zur Stadtmauer und das Dorf ist Bestandteil der Stadtbefestigung.
 
Was gemeinhin als Wehrdorf bezeichnet wird, gehört als vorgelagerte Siedlung zum Weichbild einer Stadt und wird von deren Stadtrecht umschlossen, die Mauer um dieses Wehrdorf zählt dann rechtlich zur Stadtmauer und das Dorf ist Bestandteil der Stadtbefestigung.
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-- Main.IseWeine - 06 Jun 2010
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[[Kategorie:Burg]]

Aktuelle Version vom 16. November 2021, 18:42 Uhr

Extrem seltenes Sonderkonstrukt, das in der Praxis kaum vorkommt.

Ein Dorf besitzt lediglich eine hölzerne Befestigung, den Etter, oder eine umgebende Hecke. Das Recht, eine Mauer zu bauen, ist stets Bestandteil (und Kennzeichen) des Stadtrechts, wobei es aber auch Städte geben mag, die zwar über das Mauerrecht verfügen, dieses aber aus Kostengründen noch nicht umgesetzt haben. 'Noch' kann in diesem Kontext durchaus die Dauer von mehreren Menschengenerationen umfassen.

Was gemeinhin als Wehrdorf bezeichnet wird, gehört als vorgelagerte Siedlung zum Weichbild einer Stadt und wird von deren Stadtrecht umschlossen, die Mauer um dieses Wehrdorf zählt dann rechtlich zur Stadtmauer und das Dorf ist Bestandteil der Stadtbefestigung.