Vasalleneid

Nordmärker Vasalleneid (Baronseid; Edleneid; Lehnseid, Lehenseid)

Gefolgschaft, gleich, ob als Baron einem Grafen, als Vogt seinem Herrn oder als Ritter oder Junker, wird in den Nordmarken üblicherweise mit folgendem Eid (oder einer ähnlichen Abwandlung davon) geleistet. Der (Eid)Segen eines Priesters, für gewöhnlich des Herrn Praios, am Ende der Zeremonie verleiht ihr Gültigkeit auch vor den Augen der Götter.

Hier die Version wie sie Graf Alrik auf der Siegesfeier zu Elenvina im Anschluss an den Haffax-Feldzug wählte (die sich von jener der anderen drei Grafschaften insbesondere auf den Bezug zum Reiche Rauls des Großen unterscheidet):

(Durch Graf Alrik gesprochen)

Kniet nieder, meine Getreue!

Vor den Zwölfen und allen anwesenden Zeugen tun wir, Alrik Custodias-Greifax, Graf von Gratenfels, kund und zu wissen:
Meine hier kniende treuen Gefolgsfrau, Baroness XXX, eheliche Tochter von YYY, vormals Baronin zu ZZZ, will ich anvertrauen das folgende Lehen die Baronie ZZZ in meiner Grafschaft Gratenfels.

Dies wollen Wir tun mit allen Rechten und Pflichten, wie es zuvor vergeben war. Sämtliche in Eurem Lehen ansässigen Unfreien seien Euch zu Obhut und Fürsorge anvertaut, und auch die bisherigen Regale, aber auch Fronen, Gülten, Zölle und weiteren Abgaben sollen in gleicher Form und Höhe weiterbestehen.

In Kriegszeiten und bei Fehden, wann immer wir Euch zu den Waffen rufen, werdet Ihr Euch verpflichten, Euren Schwertarm und Schild, Euer Ross, sämtliche Ritter in Eurem Gefolge und sämtliche sonstigen Gefolgsleute, welche Ihr Eurem Range gemäß ins Felde zu führen habt, im Sinne Praios und Rondras und ihrer zehn göttlichen Geschwister Uns zuzuführen.

So das Land selbst bedroht ist, werdet Ihr XXX die Landwehr mit der gegebenen Zahl verstärken. Abgesehen davon wird die Landwehr nur auf Unser Geheiß Euer Lehen verlassen, sei es zur Landwehrübung oder anderem Zwecke. Unsere Rechte und Ansprüche als Graf von Gratenfels werdet Ihr, XXX, anerkennen und werdet diese mit Wort, Tat und Schwert verteidigen. Ihr werdet Uns gegenüber stets wahr und treu sprechen und nicht schweigen, wo Euer Wort geboten ist.


Und so werden Wir, Alrik Custodias-Greifax, Graf von Gratenfels, uns zum Schutze von Wohl und Ehre von Euch, Unserem Vasall, verpflichten. Nach Unserem Tode gelobt Ihr, dem nächsten Träger von Hlûthars Siegel als dem rechtmäßigen Grafen von Gratenfels, Euren Lehnseid zu leisten.

Im Gegenzug für Eure aufrichtige Treue und Eure Dienste verpflichten Wir, Alrik Custodias-Greifax, Graf von Gratenfels, uns, fürsorglich über Euch zu wachen und Hilfe zu gewähren, so Ihr unverschuldet in Not geraten seid und Uns um Beistand ersucht. Des Weiteren verpflichten Wir uns, zum Schutze von Wohl und Ehre über Euch zu wachen und Euch zu verteidigen, bis Eure Schuld bewiesen sein sollte.

(Durch den Geweihten gesprochen)

Bestrebt sollt Ihr sein, die Gebote der Zwölfe, allen voran des Götterfürsten Praios und der himmlischen Leuin Rondra, zu befolgen und zu wahren. So gelobt nun vor dem himmlischen Richter, dem Fürsten der Götter, dem Herrn Praios!

(Vom Vasall gesprochen)

Hiermit schwöre ich, XXX, Baroness von ZZZ, gelobe all dies. Euch, meinem Herrn Alrik Custodias-Greifax, treuer Vasall des Raulschen Reiches und des Herzogtums Nordmarken, Graf von Gratenfels, Gefolgschaft im Felde und zu Hofe, wahrhaftigen Rat und Lehnstreue und schwöre auf Praios und seine zwölfgöttlichen Geschwister, Euch zeitlebens ein getreuer Vasall zu sein.

(Vom Landgrafen gesprochen)

Und Wir, Alrik Custodias-Greifax, Graf von Gratenfels, geloben Euch Schutz und Treue als unserer getreuen Gefolgsfrau, in ergebener Treue gegenüber den Zwöflgöttern, den Nordmarken und dem Reiche Rauls des Großen.
Hiermit übergeben Wir Euch das Lehen ZZZ bis zu Eurem Tode unter den genannten Bedingungen. Bei Bruch Eures Eides vor den Zwölfen und gegen Uns als Euren Lehnsherrn sei dies und alles damit Verbundene auf der Stelle verwirkt.

So sei es!

(Es folgt der feierliche Eidsegen durch den Praios-Geweihten)

Heiliger Herr Praios, blicke auf uns hernieder und segne diesen Schwur! Seine Worte, ihr Sinn und Ihre Bedetung sollen fortan heilig sein. Aus freien Stücken, ohne Dunkelsinn und Tücke im Geist, wurde er geschworen und sei Dir anempfohlen. Wer diesen Schwur tut, um seine Bedeutung zu verzerren, dem anderen seinen Willen aufzwingt oder den heiligen Eid schließlich bricht, den möge Deine göttliche Strafe ereilen! Mögest Du über diesen Bund wachen und Dein Segen auf ihm liegen!

So sei es!

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Der ganz genaue, jedes Wort gewogene Vasalleneid des Lehnsnehmers ist oftmals Gegenstand verbissener Verhandlungen im Vorfeld und ein starker Indikator der Machtverhältnisse zwischen Baron und Graf. Durch das zusätzliche Berufen auf höhere Instanzen wie das Herzogtum, das Reiche Rauls des Großen oder die Zwölfgöttliche Ordnung könnte sich der Lehnsnehmer im Notfall bei schändlichen Verhalten seines Herrn auch gegen diesen stellen - einen Zusatz, den der Lehnsgeber zumeist kategorisch zu unterbinden trachtet, da er seinen Vasallen auf sich, aber nicht auf weitere Institutionen einzuschwören trachtet. Ein Eklat beim feierlichen Lehnseid ist indes sehr selten, die Kämpfe um die Formulierung werden üblicherweise im Vorfeld gefochten. Dennoch ist es das eine oder andere Mal in der Geschichte vorgekommen, dass ein Lehnsgeber seinem künftigen Vasallen den Eid verweigerte, als dieser eigenmächtig seinen Eid anders formulierte - über Vorgänge auf Seitens des Lehnsnehmers wurde zumindest offiziell nichts bekannt.

-- Main.IseWeine - 30 May 2017