Sperrstunde

Uhrzeit, zu der in Städten die Vergnügungs- und Wirtshäuser zugesperrt werden müssen. Ist üblicherweise im Stadtrecht geregelt (häufig die elfte Nachmittagsstunde, selten die zwölfte). Die Büttel / Stadtgarde kontrolliert die Sperrstunde streng, wer sich danach auf den Straßen herumtreibt, muss einer Patrouille Rede und Antwort nach Woher und Wohin stehen. Nur der Nachtwächter, der mit Hellebarde und Laterne seine Runden dreht, vor Feuer warnt und die Stunden laut ansingt, ist eine feste Größe auf den nächtlichen Straßen.

Was aber in jeder Stadt - und auch so manchem Marktflecken - nicht fehlt, ist die Pflicht zur Mitführung einer entzündeten Laterne nach Einbruch der Dunkelheit. Jemanden ohne diese anzutreffen ist ein sicheres Zeichen für die Stadtgarde, dass es sich lohnt, hier sehr viel genauer nachzuforschen.