Rittergüter

Rittergüter

Ein Rittergut wird, ähnlich wie ein Edlengut, vom Baron an aufwärts vergeben und ist wie dieses grundsätzlich nicht erblich.

Wie schon sein Name sagt, ist ein Rittergut zum Unterhalt des Ritters, dem es zum Lehen gegeben wurde. Je nachdem, wie ertragreich das Gut ist, leben in ihm zwischen üblicherweise zwischen 180 und 300 Menschen. Diese Zahl ist auch notwendig, um einen Ritter samt Rüstung und Pferd sowie seine Familie zu finanzieren. Die Kosten für einen zweiten bewaffneten Reiter können davon jedoch nicht bezahlt werden - wenn das Gut ertragreich genug ist, kann der Ritter einen Knappen in Ausbildung nehmen, doch spätestens wenn dieser seinen Ritterschlag erhalten hat, wird er sich anderen Pfründe - und häufig die Anstellung an einem höherranigen Adelshof - suchen müssen.

Ein Rittergut wird von manchen auch als 'Bauernhof mit adligem Bewohner' bezeichnet - eine recht treffende Umschreibung, denn kaum ein Rittergut besitzt eine eigene Burg. Üblich ist eine Motte, ein Wehrhof - oder schlichtweg ein großer, gemütlicher Gutshof, auf dem es sich sowieso meistens bequemer leben läßt als in einem ständig zugigen und kaum heizbaren Turm. Als Beispiel mag gar Südgabelhof in Trappenfurten dienen, ein großer, eleganter Gutshof, der sogar die Baronsresidenz darstellt und ganz ohne Befestigungen auskommt.

Ein Ritter ohne eigenes Gut und ohne reiche Familie, die seinen Unterhalt zahlt, darf zusehen, woher Geld für den Schmied, das Ausbessern der Rüstung und das Futter für das eigene Roß kommen. Manche wenige reisen von Turnier zu Turnier und hoffen auf einen großen Gewinn, der sie für die nächsten Monate unterhalten wird. Wieder andere hoffen, auf selbigem Turnier einen reichen Gönner zu finden, der sie für einige Zeit - oder zumindest den Winter - als Hausritter in seine Dienste nimmt. Ein eigenes Gut zu erhalten - für geleistete Dienste und gegen Heeresgefolgschaft - ist jedoch das Ziel nahezu jeden fahrenden Ritters.

Main.IseWeine - 23 Apr 2017