Ritterausbildung

Die Ausbildung zum Ritter / Pagenschaft & Knappenschaft

Die ritterliche Ausbildung zieht sich über üblicherweise 14 Lehrjahre und gliedert sich in 3 Teile:

Pagenschaft:

Mit ca. 8 Jahren beginnt die ritterliche Ausbildung mit der 6-jährigen Pagenschaft (manche Pagen werden schon mit 6 Jahren zur Erziehung fortgegeben) Während dieser Zeit dient der Page einem Haus und erlernt neben Lesen/Schreiben/Rechnen die ersten Grundzüge von Hauswirtschaft, Lehnsführung, das Musizieren, höfisches Benehmen und es werden dem Pagen neben körperlicher Ertüchtigung die ersten Kampffertigkeiten beigebracht wie etwa waffenloser Nahkampf (Ringen).

Pagen werden auch Edelknabe/Edeljungfer genannt, allerdings ist diese Bezeichnung in den Nordmarken eher unüblich.

Oft bekommt der Page zum Ende der Pagenschaft zum Zeichen, dass er nun mehr nicht weiter Page, sondern Knappe ist, sein Knappenschwert (Kurzschwert).

Bis zum Ritterschlag gelten die Pagen und Knappen als minderjährig (damit nicht rechtsfähig) und fallen unter die Munt ihres Ausbilders (sind also dessem Mündel). Sämtliche Rechtsgeschäfte für den Pagen oder Knappen führt in dieser Zeit die Schwertmutter bzw. der Schwertvater.

Knappenschaft:

Mit ca. 14 Jahren tritt der ehemaligen Page dann in den Knappendienst an einem Schwertherrn. Traditionell ist dieser mit dem Pagenherrn identisch, d.h., der Page und Knappe bleibt in einer Familie. Verstirbt der Schwertvater (bzw. die Schwertmutter) und findet sich in der Schwertelternfamilie kein Ritter, der die Ausbidlung fortführen kann, kann ein Wechsel in ein anderes Haus stattfinden.

Nur wenn schwerwiegende Probleme auftreten (z.B. Verrat der Schwertmutter / des Schwertvaters an dessen Lehnsherrn), können die Eltern das Kind zurückfordern und in eine andere Familie zur Ausbildung geben. Dies stellt jedoch eine schwerwiegende Beleidigung an den bisherigen Ausbilder dar und kann, wenn es aus nichtigem Grund geschieht, durchaus eine Fehde auslösen. Es kommt daroum so gut wie nie vor.

Schwertherr und Knappe gehen in einem rondragefälligen Ritual, bei dem ein Rondrageweihter anwesend ist, ein von diesem besiegeltes Bündnis ein, welches die gegenseitigen Rechte und Pflichten klarstellt. Dieses Ritual beinhaltet das Opfern von Blut mittels einer geweihten Klinge und das sprechen eines Schwures. (—> Einzelheiten siehe Rondra-Vademecum S. 8-10)

In diesen Jahren wird die höfische Ausbildung erweitert und der Knappe wird vor allem im Waffenhandwerk geschult: so erlernt er den Angriff mit der Lanze sowie den Kampf mit Schwert, Schild, Streitaxt und Streitkolben. Er hat die Aufgabe, seinem Herrn in die Rüstung und auf das Pferd zu helfen, muss Helm und Schild des Ritters tragen, ihn bei Tisch bedienen, und ist auch für die Instandhaltung der Waffen zuständig. Eine weitere Verpflichtung besteht darin, dem Ritter im Kampf beizustehen und mutig einzugreifen, wenn tödliche Gefahr droht.

Jeder Knappe erhält üblicherweise ein ungearbeitetes Pferd, das er unter Anleitung seines Knappenherren zum Streitroß ausbildet und dabei selbst die Kriegsreiterei erlernt.

Nur ein Ritter hat das Recht, einen Knappen auszubilden und ein Ritter muss auch in der Lage sein, seinen Knappen auszurüsten und zu versorgen. Ein Krieger hat dieses Recht nicht.

An großen Höfen kann die Ausbildung auch auf mehrere Schultern verteilt sein. Die Knappenschar des Herzogs wird beispielsweise in der Herzöglichen Knappenschule zu Elenvina ausgebildet.


Ritterschlag/Schwertleite:

Am Ende dieser mindestens 12-, oftmals aber 14-jährigen Ausbildung gewährt der Schwertherr seinem Knappen in aller Regel die Ehre des Ritterschlags. Der Zögling ist zu diesem Zeitpunkt üblicherweise 21 Lebensjahre alt. Den Ritterschlag erhält der Knappe nur, wenn der Herr seinen Zögling für würdig findet, er besitzt keinerlei Recht, diesen einzufordern. Bis zum Ritterschlag ist der Page und Knappe ein Mündel seines Schwertherren, d.h., dieser ist dessen rechtlicher Vormund.

Gewährt der Knappenvater oder die Knappenmutter den Ritterschlag nicht, können weitere Ausbildungsjahre folgen. Oder der Schwertherr verwehrt dem Zögling den Ritterschlag ganz, dann beendet der Zögling seine Ausbildung als Edelknecht/Edelmagd – auch das ist möglich. In jedem Falle ist es wichtig, dass sich der Schwertherr seiner Entscheidung sicher ist, denn der Ritterschlag (oder auch Schwertleite genannt) erhebt den Zögling in den Ritterstand.

Doch nicht nur der Schwertherr muss sich sicher sein, auch der Knappe sollte keine Zweifel haben. Für manche stellt jedoch gerade der Ritterstand ein finanzielles Problem dar. Vor allem Zöglinge aus verarmtem Niederadel müssen sich der Frage stellen, ob sie die hohen Kosten, die der Ritterstand mit sich bringt, leisten können. Da wären Unterhalt von 3 Ritterpferden, Sold für Waffenknechte, Waffenarsenal, Kost und Logis für eigene Knappen,... manch einer schließt die Ausbildung daher ohne Ritterschlag ab und verdingt sich fortan lieber als Edelknecht/Edelmagd.

Der Ritterschlag kann frühestens mit Beendigung des 20. Lebensjahres erfolgen, üblich ist ein Ritterschlag nach Abschluss des 21. Lebensjahres. Im Kriegsfall sind verfrühte Ritterschläge, also z.B. schon mit 17/18 Jahren, möglich, aber nicht die Regel. Dies geschieht z. B. vor der Schlacht, um den Knappen mental zu stärken, meistens aber nach der Schlacht, um dem Knappen, der sich im Kampf ausgezeichnet und daher überlebt hat, zu belohnen.

Zum Ritual der Schwertleite gehört eine in Andacht verbrachte Nacht (in den Nordmarken, vor allem im Elenviner Umland, meist vor einem Praiosschrein oder im Praiostempel, in den anderen Provinzen üblicherweise in einem Haus der Leuin) und das Ablegen jeglicher Besitztümer, geistige Einkehr und das Tragen eines einfachen leinernen Büßergewands zur Ritterschlagszeremonie. Am nächsten Morgen erhält dann der Knappe vom Schwertvater einen Schlag ins Gesicht (Ritter-SCHLAG!), der oft einhergeht mit den Worten "Nimm diesen Schlag und dann keinen mehr.". Es folgt die feierliche Überreichung und das Anlegen von Schwertgurt und Ritterschwert (oft auch der Sporen) durch die Hand des Schwertvaters. Der junge Erwachsene darf sich fortan Ritter nennen und theoretisch auch selbst Knappen zur Ausbildung annehmen.

Viele Jungritter zieht es nach ihrer Knappschaft hinaus in die Welt, wo sie Erfahrungen bei verschiedenen Höfen und Dienstherren sammeln wollen. Diese Reise nennt man "Aventurie", "Ritterfahrt" oder "Heckenzeit" – manchmal werden diese Jungritter daher auch "Heckenritter" genannt. Mindestens ein, oft aber zwei bis sieben Jahre Ritterfahrt sind üblich. In dieser Zeit verfeinert der Ritter seine Kenntnisse in Geographie, aber auch Heraldik, Etikette und verschiedenen Kampf-, Natur- und Wissenstalenten, da er in vielen Höfen zu Gast sein und die dortigen Gepflogenheiten kennenlernen wird. Auch Reisen über die Grenzen des Mittelreichs hinaus sind nicht unüblich. Manchmal nimmt nach dieser Zeit die Schwertmutter, sofern sie es sich leisten kann, ihren ehemaligen Knappen als Dienstritter an den Hof, vor allem dann, wenn dieser ein Erbe oder anderweitiges Auskommen erwarten kann. Endet die Knappenzeit mit einem verfrühten Ritterschlag z.B. im Krieg, ist es auch nicht selten, dass noch vor der Ritterfahrt am Hof der schwertmutter die verpasste Ausbildungszeit 'abgesessen' bzw. nachgeholt wird - dies geschieht dann aber auf eigenen Wunsch des Jungritters, denn mit dem Ritterschlag ist er der Munt seines Schwertvaters entwachsen und sein eigener Herr.

Das Nordmärker Knappenspiel

Natürlich können auch Pagen und Knappen im Briefspiel bespielt werden und finden sich hin und wieder bespielte Knappen zu eigenen Aktionen zusammen. Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig - ebenso wie die Entscheidung, den eigenen Zögling daran teilhaben zu lassen. Mehr dazu unter: Knappenspiel