Reichsunmittelbar
Version vom 19. März 2021, 21:00 Uhr von Maintenance script (Diskussion | Beiträge) (Imported from TWiki)
reichsunmittelbar
Direkt dem Kaisereich und damit der Kaiserin untertan, nicht unter provinzherrlichem, Grafen- oder Baronsrecht. Gilt auch für Steuern und Weisungen.
-->