Reichsstraße: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf den Reichsstraßen gilt kaiserliches Recht, ihre Instandhaltung und Pflege unterliegt der kaiserlichen Kasse.
 
Auf den Reichsstraßen gilt kaiserliches Recht, ihre Instandhaltung und Pflege unterliegt der kaiserlichen Kasse.
  
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Die Nordmarken durchquert die Reichsstraße III über den [[Greifenpass]] bis [[Alb:Honingen|Honingen]] und weiter von [[Baronie Kyndoch|Kyndoch]] bis [[Stadt Elenvina|Elenvina]].
  
 
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Version vom 15. April 2021, 19:41 Uhr

Auf den Reichsstraßen gilt kaiserliches Recht, ihre Instandhaltung und Pflege unterliegt der kaiserlichen Kasse.

Die Nordmarken durchquert die Reichsstraße III über den Greifenpass bis Honingen und weiter von Kyndoch bis Elenvina.

Weiterführende Artikel:

Reichsstraße III in Richtung Angbar im Fürstentum Kosch

Reichsstraße III in Richtung Honingen im Fürstentum Albernia