Reichsjunker: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Reichsjunker ist ein Adliger des Niederadels, empfängt aber sein Lehen und den Titel aus der Hand der Kaiserin. Anders als bei einem Reichsedlen sind Titel und Lehen hier erblich. Ein Reichsjunker ist [[Reichsunmittelbar|reichsunmittelbar]], gehört allerdings nicht - anders als Markgrafen, Fürsten und Herzöge - zum Hochadel.
 
Ein Reichsjunker ist ein Adliger des Niederadels, empfängt aber sein Lehen und den Titel aus der Hand der Kaiserin. Anders als bei einem Reichsedlen sind Titel und Lehen hier erblich. Ein Reichsjunker ist [[Reichsunmittelbar|reichsunmittelbar]], gehört allerdings nicht - anders als Markgrafen, Fürsten und Herzöge - zum Hochadel.
  
 
-- Main.GalebQuell - 16 Dec 2012
 
-- Main.GalebQuell - 16 Dec 2012
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[[Kategorie:Amt]]

Aktuelle Version vom 24. Oktober 2022, 19:48 Uhr


Ein Reichsjunker ist ein Adliger des Niederadels, empfängt aber sein Lehen und den Titel aus der Hand der Kaiserin. Anders als bei einem Reichsedlen sind Titel und Lehen hier erblich. Ein Reichsjunker ist reichsunmittelbar, gehört allerdings nicht - anders als Markgrafen, Fürsten und Herzöge - zum Hochadel.

-- Main.GalebQuell - 16 Dec 2012