Nordmärker Münzrolle

Nordmärker Münzrolle

Das Münzrecht in den Nordmarken

Im Mittelreich steht das Münzregal bei der Kaiserin. In aller Regel vergibt sie das Privileg, den Silbertaler (ursprünglich benannt nach der Argentale, einem Zufluss des Sirkam, welche durch das Silbertal fließt) und kleinere Münzen zu prägen an die Provinzherren. Diese gestatten den Grafen Heller und Kreuzer zu schlagen. Und die Grafen wiederum verleihen den Baronen das Recht Kreuzer zu prägen.

In den Nordmarken kennt diese Regel jedoch eine Ausnahme: Als in der der Kaiserlosen Zeit Rhondrara von Albenhus die Stadt Elenvina eroberte und sich zur Kaiserin krönen ließ, reaktivierte sie ein altes Gesetz aus den Dunklen Zeiten, wonach kein Nordmärker mehr als zwei Tagesreisen von einer Münze wohnen dürfe. Den Baronen (vor Bosparans Fall Dommini genannt) wurde einst das Prägen von sog. Argentalen geboten, um der Münzknappheit in den weitläufigen Nordmarken vorzubeugen. Mit Berufung auf den Grundsatz „Altes Recht ist gutes Recht“ erneuerte „Kaiserin“ Rhondrara diese Regelung, um die nordmärker Barone im Thronfolgekrieg auf ihre Seite zu ziehen.

Da später weder Kaiser Valpo noch das pflichtvergessene Kaiserzwilligspaar die Notwendigkeit erkannte, diese Praxis einzudämmen, lebte der Brauch weiter. Wohl versuchte Kaiser Reto auf dem Hoftag 982 BF das „nordmärkisch´Münzwesen aufzuräumen“, doch da er die Zustimmung des Herzogs Hartuwal Gorwin I. für seine Reichsgrundreform benötigte, musste er das „alte und gute Recht“ weiterhin dulden. Später wusste Hartuwal Gorwin II. in seiner Funktion als Reichserzkanzler jedes Reformbestreben der kaiserlichen Schatzkanzlei im Keime zu ersticken. Erst dieser Tage (1043 BF) hat die greise Reichsschatzmeisterin Thalia von Eberstamm ein neues Dekret zur „Reform des Münzwesens in den Nordmarken“ verfasst, dem jedoch der Reichssiegelbewahrer Herzog Hagrobald vom Großen Fluss die Siegelung mit dem Großen Reichssiegel verwehrt, da es gegen die Ochsenbluter Urkunde verstoße.

So hält sich in den Nordmarken die steuerliche Praxis, alle tsagefälligen acht Jahre die alten Münzen zu „erneuern“. Die Steuereintreiber erklären die alten Prägungen für ungültig, beschlagnahmen sie, lassen sie umprägen und geben sie wieder aus. Durch Verunreinigung mit Bronze wird das Silber der Taler gestreckt. Davon profitieren die Geldschatullen der Barone nicht schlecht; aber der Silbertaler, der im Reich eigentlich eine Kurantmünze ist, wird zu einer sog. Scheidemünze: Ihr Silberwert entspricht nicht mehr ihrem Nennwert.

Landgraf Baldur Greifax von Gratenfels hatte mit seiner dreisten „Gießmünzpolitik“ diese Praxis einst auf die Spitze getrieben, was bereits zu seiner Zeit illegal war. Ein Erlass von Herzog Jast Gorsam aus dem Jahre 1004 BF verbietet nun die Praxis des Münzgießens. In den Nordmarken müssen Münzen geschlagen werden. Die dadurch entstehenden Flusslinien („Prägestrahlen“) zeigen die Echtheit einer Münze an. Ein barönlicher Taler zu 5 Skrupel darf nicht weniger als 3 Skrupel Reinsilber enthalten. Außerdem legte Jast Gorsam fest, dass die herzöglichen Taler immer gemäß des Reichsstandards zu 5 Skrupel Silber geprägt werden müssen. Steuern an ihn sowie an die Kaiserin dürfen nur mit Talern aus herzöglicher Prägung gezahlt werden. Die Zwerge, der Albenhuser Bund und im Kosch werden die barönlichen Prägungen i.d.R. nicht akzeptiert. Andernorts werden sie als „Halbtaler“ (oder in Albernia als „Barschnickel“) verspottet zu nur 5 Hellern gehandelt. Eine Ausnahme machen die Silberlinge aus dem Isenhag, denn Graf Ghambir hat seinen Baronen das Schlagen von Scheidemünzen erfolgreich verboten. Trotz ihrer 5 Skrupel Silber sind die „Isentaler“ in anderen Provinzen lediglich 8 Heller wert; die Zwerge aber, denen es weniger auf den Prägestempel als auf das Metall ankommt, zahlen für ihn einen halben Arganbrox (Schilling).

Heller und Kreuzer zu prägen sind für die Barone weit weniger einträglich, doch schon aus Standesbewusstsein lassen sich viele Freiherren dieses Privileg nicht nehmen. Da es völlig ungebräuchlich geworden ist, Kreuzer durch Brechen zu halbieren oder zu vierteln, verzichten manche Barone darauf, die kreuzförmigen Kerben auf die kleine Eisenmünze zu prägen. Stattdessen demonstrieren sie ihre Nähe zum Herzogenhaus, indem sie den Kreuzer mit einem Barsch zieren. Im Isenhag kommt es vor, dass nach Zwergenbrauch auch Groschen (Doppelheller) und der Nickel (Doppelkreuzer) geschlagen werden.

Irdische Anmerkung: Laut der neuen „Enzyklopaedia Aventurica“ (DSA 3) S. 87, der „Geographia Aventurica“ (DSA 4) S. 141 und dem „Aventurischen Almanach“ (DSA 5) S. 135 dürfen nur Provinzherren Silbertaler prägen. Das alte „Enzyklopaedia“ (DSA 2) und das Lexikon trafen eine andere Regelung. In „Handelsherr und Kiepenkerl“ (DSA 4) wird auf S. 15 die Sonderregelung in den Nordmarken beschrieben, auch welche der obige Artikel aufbaut. ---
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Stadtmark Elenvina

Ratslande Klippag

Herzöglich Fuchsgau

Schlägt als herzögliches Lehen keine eigenen Münzen.

Herzöglich Bollharschen

Schlägt als herzögliches Lehen keine eigenen Münzen.

Grafschaft Isenhag

Baronie Kyndoch

Die Barone des Hauses Halberg pflegten persönliche Eitelkeiten und ließen ihr eigenes Konterfei neben dem Wappen der Baronie auf die Münzen prägen. Das Haus Fadersberg hingegen, prägt Familien und Baronie Wappen als Doppelwappen auf die Münzen.

Baronie Tandosch

Herzöglich Brüllenbösen

Schlägt als herzögliches Lehen keine eigenen Münzen.

Baronie Rodaschquell

Vogtei Oberradosch

Schlägt als gräfliches Lehen keine eigenen Münzen.

Pfalzgrafschaft Angroschsgau

Schlägt als Pfalzgrafschaft keine eigenen Münzen.

Gräflich Wedengraben

Schlägt als gräfliches Lehen keine eigenen Münzen.

Baronie Eisenstein

Baronie Eisenhuett

Vogtei Nilsitz

Schlägt als gräfliches Lehen keine eigenen Münzen.

Baronie Rabenstein

Baronie Dohlenfelde

Landgrafschaft Gratenfels

Herzöglich Arraned

Schlägt als herzögliches Lehen keine eigenen Münzen.

Baronie Nablafurt

Baronie Schnakensee

Fertigte seit Baron NerekVonSchnakensee keine eigenen Münzen mehr an.

Baronie Ambelmund

Baronie Tommelsbeuge

Baronie Vairningen

Traditionell prägt das Baronshaus ihr Familienwappen auf die Münzen, mit denen sie große Teile ihres Zehnt entrichten.

Baronie Firnholz

Baronie Urbeltor

Baronie Kranick

Grafenmark Gratenfels

Schlägt als gräfliches Lehen keine eigenen Münzen.

Baronie Rickenhausen

Baronie Witzichenberg

Baronie Schweinsfold

Baronie Riedenburg

Baronie Schwertleihe

Baronie Galebquell

Baronie Orgils Heim

Baronie Berg

Gräflich Paggenau

Schlägt als gräfliches Lehen keine eigenen Münzen.

Baronie Wolfsstein

Baronie Ludgenfels

Baronie Meilingen

Baronie Trappenfurten

Grafschaft Albenhus

Grafenland Albenhus

Schlägt als gräfliches Lehen keine eigenen Münzen.

Baronie Hlûthars Wacht

Baronie Gernebruch

Baronie Kaldenberg

Kaiserlich Weidleth

Schlägt als kaiserliches Lehen keine eigenen Münzen.

Baronie Liepenstein

Pfalzgrafschaft Albengau

Schlägt als Pfalzgrafschaft keine eigenen Münzen.

-- Main.VonRichtwald - 12 Jun 2020