Landthauptfrau: Unterschied zwischen den Versionen

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Den Posten der Landthauptfrau und herzöglichen Kanzlerin hat seit einigen Götterläufen Ihre Exzellenz [[Iseweine von Weiseprein]] inne.
 
Den Posten der Landthauptfrau und herzöglichen Kanzlerin hat seit einigen Götterläufen Ihre Exzellenz [[Iseweine von Weiseprein]] inne.
  
Sie steht der Verwaltung der Herzogtums vor und ist unter anderem für Beurkundungen zuständig. Darüber hinaus gebietet sie über alle Truppen außer den ehemals kaiserlichen Garderegimentern (deren Kommando der [[Herzoeglicher Marschall|Marschall]] innehat).
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Sie steht der Verwaltung der Herzogtums vor und ist unter anderem für Beurkundungen zuständig. Darüber hinaus gebietet sie über alle Truppen außer den ehemals kaiserlichen Garderegimentern (deren Kommando der [[Herzöglicher Marschall|Marschall]] innehat).
 
 
Bis vor kurzem (1037 BF) war dies vor allem die [[Fluss Garde|Flußgarde]], deren Oberbefehl nun aber in die Hände des [[All Wasser Vogt|herzöglichen Allwasservogtes]] wechseln soll.
 
 
 
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Bis vor kurzem (1037 BF) war dies vor allem die [[Flußgarde]], deren Oberbefehl nun aber in die Hände des [[Allwasservogt|herzöglichen Allwasservogtes]] wechseln soll.
  
-- Main.IseWeine - 12 May 2014
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[[Kategorie:Amt]]

Version vom 14. April 2021, 19:12 Uhr


Den Posten der Landthauptfrau und herzöglichen Kanzlerin hat seit einigen Götterläufen Ihre Exzellenz Iseweine von Weiseprein inne.

Sie steht der Verwaltung der Herzogtums vor und ist unter anderem für Beurkundungen zuständig. Darüber hinaus gebietet sie über alle Truppen außer den ehemals kaiserlichen Garderegimentern (deren Kommando der Marschall innehat).

Bis vor kurzem (1037 BF) war dies vor allem die Flußgarde, deren Oberbefehl nun aber in die Hände des herzöglichen Allwasservogtes wechseln soll.