Hofamt Baron: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 11: Zeile 11:
 
==Notwendig==
 
==Notwendig==
  
Die notwendigen Ämter sollten tunlichst gut besetzt sein - ihre Besetzung entscheidet oft über den wirtschaftlichen und miltärisdchen Erfolg der Hausführung des Adligen.
+
Die notwendigen Ämter sollten tunlichst gut besetzt sein - ihre Besetzung entscheidet oft über den wirtschaftlichen und miltärisdchen Erfolg der Hausführung des Adligen. Die Kernämter - Truchsessin, Hausmarschall, Kämmererin, Mundschenk. Küchenmeisterin und Leibdiener -  finden sich in so gut wie jedem Hause. Ihr Fehlen sorgt üblicherweise rasch für eine merkliche Schieflage des gesamten Haushalts.
  
 
===Herrscher/in des Lehens===
 
===Herrscher/in des Lehens===
Zeile 40: Zeile 40:
  
 
===Stallmeisterin===
 
===Stallmeisterin===
 +
Die Stallmeisterin ist für die Pflege der herrschaftlichen Reittiere zuständig - und darüber hinaus wacht sie über die Schar der Stallknechte und Mägde, die ihr hierbei zur Hand gehen. Ebenfalls in ihren Aufgabenbereich fällt die Fürsorge für sämtliche Reit- und Lasttiere der Baronie. So ihr nicht noch ein Reitlehrer für den Nachwuchs des Adels untersteht oder gleichgeschaltet ist, unterstützt sie die Herrschaft dabei, den Sprösslingen, Pagen und Knappen die hohe Reitkunst beizubringen und die Reittiere auszubilden.
  
 +
==Optional:==
  
==Optional:==
+
Je nach Interessen - und Vermögen - der Herrschaft sind die folgenden Ämter an einem Baronshof bzw. am Hof einer Vögtin einer Baronie anzutreffen:
  
 +
===Vogt===
 +
Zur Bestellung eines Vogt verpflichtet sind in den Nordmarken nur die geweihten oder magiebegabten Herrscher einer Baronie. Getreu dem praiosgefälligen Grundsatz, dass niemand Diener zweier Herren zugleich sein solle, müssen diese Hochadligen die Führung ihrer Baronie einem Vogt übertragen, auch wenn sie Titelträger sind und bleiben. Die Wahl des Vogtes muss vom Lehensherrn genehmigt werden, doch ist dies in den allermeisten Fällen nur eine Formalie ... und nur selten Grund für langwierigste Verhandlungen. Der Vogt indes schuldet dem Lehensherren Rechenschaft.
 +
In der Realität ist die Machtfülle des Vogtes ein sicherer Zeiger für die Durchsetzungsfähigkeit (und kluge Auswahl) des Barons. Die Skala reicht von vollkommener Dienstbarkeit des Vogtes bis zu einem Baron, der fast nur Gast im eigenen Hause ist.
  
 
===Hofmedica===
 
===Hofmedica===
 
Die Medica ist oftmals die engste Vertraute der Herrschaft, kennt sämtliche Befindlichkeiten und Zipperlein der Baronsfamilie und wird für ihre Dienste und Diskretion gut bezahlt. Sie ist auch für das Wohlergehen aller Burgbewohner zuständig und kümmert sich manchmal noch 'im Nebenberuf' auch um die Tiere. Oft sind die Medici Gelehrte, die neben ihrer Arbeit am Hof dort eigenen Studien nachgehen, die von der Herrschaft als Teil ihrer Entlohnung finanziert werden.
 
Die Medica ist oftmals die engste Vertraute der Herrschaft, kennt sämtliche Befindlichkeiten und Zipperlein der Baronsfamilie und wird für ihre Dienste und Diskretion gut bezahlt. Sie ist auch für das Wohlergehen aller Burgbewohner zuständig und kümmert sich manchmal noch 'im Nebenberuf' auch um die Tiere. Oft sind die Medici Gelehrte, die neben ihrer Arbeit am Hof dort eigenen Studien nachgehen, die von der Herrschaft als Teil ihrer Entlohnung finanziert werden.
  
===Vögtin===
+
===Kaplan===
brauchen nur die Geweihten, Magier - und die Vielreiser
+
Höchst empfehlenswert und ein Aushängeschild der Hofhaltung ist der Hofkaplan. In den Nordmarken handelt es sich dabei meist um eine Praiosgeweihte, doch auch Rondrageweihte finden sich nicht selten. Selten besetzt diese Stelle auch eine Travia- oder Perainegeweihte, Priester anderer Gottheiten der Zwölfe sind deutlich seltener.
 
+
Der Kaplan kümmert sich um das Seelenheil des Adligen und alle kirchlichen Angelegenheiten am Hofe und, bei kleinen Hofhaltungen, auch der umliegenden Orte, dient je nach Fähigkeiten als Rechtsberater oder Schreiber, leitet die Götterdienste an und ist häufig Beisitzer, wenn die Herrschaft Gericht hält.
===Kaplan)===
 
(sehr empfehlenswert)
 
Seelenheil und kirchliche Angelegenheiten, Gerichtsbeisitzer, Götterdienste, oft als Rechtsberater und Schreiber, in den Nordmarken sehr oft Praiosgeweihte, seltener Rondrageweihte, Peraine- oder Traviageweihte, noch seltener Geweihte anderer Götter.
 
 
 
  
 
===Jagdmeisterin===
 
===Jagdmeisterin===
Zeile 74: Zeile 75:
 
Adjudant des Hofmarschalls / Burgoffiziers
 
Adjudant des Hofmarschalls / Burgoffiziers
  
 +
 +
 +
===Hofdamen und Höflinge===
 +
despektierlich als Hofschranzen bezeichnet
 +
 +
===Hausritter===
 +
an großen Höfen, oft als Burgmarschall oder Waffenmeister
  
 
==Selten:==
 
==Selten:==
  
 
===Herold===
 
===Herold===
(selten - nur bei den großen Höfen, ansonsten in Personalunion mit Schreiber)
+
(selten - nur bei den großen Höfen, ansonsten in Personalunion mit Schreiber)
  
 
Eine Wappenrolle gibt es in Baronien nicht zu führen - hier dient der Herold primär als Bote und Gesandter in politischen Verhandlungen, zu denen der Baron keine Lust oder keine Zeit hat. Wird oft vom Schreiber übernommen.
 
Eine Wappenrolle gibt es in Baronien nicht zu führen - hier dient der Herold primär als Bote und Gesandter in politischen Verhandlungen, zu denen der Baron keine Lust oder keine Zeit hat. Wird oft vom Schreiber übernommen.
Zeile 97: Zeile 105:
 
(kein Hofamt - Stadt verwaltet sich selbst, längst nicht jede Baronie hat eine Stadt), untersteht darum nicht dem Baron
 
(kein Hofamt - Stadt verwaltet sich selbst, längst nicht jede Baronie hat eine Stadt), untersteht darum nicht dem Baron
  
 
+
===Reitlehrer===
 +
Wird meist vom Stallmeister übernommen, Reitlehrer am Hofe bei sehr Reitbegeisterten Adligen, die ihre Kunst auf hohem Niveau vervollkommnen wollen.
  
 
==Darüber hinaus==
 
==Darüber hinaus==
  
===Hofdamen und Höflinge===
 
despektierlich als Hofschranzen bezeichnet
 
  
===Hausritter===
 
an großen Höfen, oft als Burgmarschall oder Waffenmeister
 
  
 
===Junker und Edle===
 
===Junker und Edle===

Version vom 14. November 2022, 20:30 Uhr

Musterseite für die Hofamt-Unterseite für Baronshöfe

Ein Junker / Edler wird eine deutlich kleinere Hofhaltung haben und viele Dinge selbst in Personalunion regeln - die Liste hier ist für ein Edlengut somit nur bedingt anwendbar. Eine Vogtei in Baroniegröße wird einen entsprechenden Hof wie eine Baronie haben (auch sie benötigt eine Haushofmeisterin, einen Jäger und einen Marschall, kann dafür aber z.B. auf den Herold und den Kaplan des Hofes des Lehensinhabers zurückgreifen, so der Vogt keinen eigenen Kaplan bestellen mag).

Herzogenhof als Muster

Folgt: kurze Beschreibung zu jedem Hofamt Ämtersortierung notwendig / optional / seltem

Notwendig

Die notwendigen Ämter sollten tunlichst gut besetzt sein - ihre Besetzung entscheidet oft über den wirtschaftlichen und miltärisdchen Erfolg der Hausführung des Adligen. Die Kernämter - Truchsessin, Hausmarschall, Kämmererin, Mundschenk. Küchenmeisterin und Leibdiener - finden sich in so gut wie jedem Hause. Ihr Fehlen sorgt üblicherweise rasch für eine merkliche Schieflage des gesamten Haushalts.

Herrscher/in des Lehens

Baron/in, Vögt/in ... der strahlende Stern inmitten der bezahlten Trabanten - aber mit etwas Pech auch in einem Spiel wechselseitiger Abhängigkeiten gefangen.

Truchsessin

Die Truchsessin (Haushofmeisterin) organisiert die Haushaltung des adligen Hofes - sie kümmert sich um das Zusammenspiel aller Hofämter und ist die Hauswirtschafterin für die Güter und den Sitz des Adligen. Wohl der wichtigste Posten für den geregelten Ablauf des gesamten Hofes. In Abwesenheit des Herrschers führt sie die Geschicke des Hofes. Darüber hinaus bringt sie den Pagen und Knappen die Grundlagen der Hauswirtschaft bei, um diesen zu ermöglichen, später einmal ihren eigenen Hof und Haushalt zu führen.

Hausmarschall

Der Hausmarschall (wenig gebräuchlich) oder Burgoffizier hat den Befehl über die Bewaffneten des Barons inne, kümmert sich um die Ausbildung der Landwehr und oft auch um die militärische Unterweisung der Knappen.

Kämmererin

Die Kämmererin / Kämmerer ist die Schatzmeisterin der Baronie. Das Wort bedeutet 'Kammerherr / Kammerfrau' und war ursprünglich der Schlüsselverwalter. In dieser Funktion ist der Kämmerer auch Schlüsselbewahrer der Schatztruhe und kümmert sich um die Finanzen der Baronie samt Ein- und Ausgabenverwaltung. Insbesondere an sehr kleinen Höfen ist der Kämmerer oft auch der Schreiber der Baronie. Sie lehrt darüber hinaus die Pagen und Knappen die Künste des Rechnens und der Buchführung.

Mundschenk / Cellarius

Der Mundschenk, auch Hofschenk oder Cellarius genannt, kümmert sich um die Versorgung des Hofes mit Getränken, ist für die Wein- und Bierauswahl zuständig und bestellt die Lieferanten derselben, oft ist damit auch die Überwachung des Brennrechtes verknüpft.

Küchenmeisterin

Die Küchenmeisterin ist Herrin über Küche und Keller, was feste Nahrung anbelangt. Ihre Künste sind ein Aushängeschild des Hofes bei Empfängen und Gastungen, aber ihre Fähigkeit, auch deftige Hausmannskost für eine hart arbeitende Burgbesatzung im Winter zu zaubern, ist ebenso gefragt. Sie ist neben der Beaufsichtigung der Küche und des Küchenpersonals auch für den Einkauf und die Vorratshaltung der (festen) Nahrungsmittel zuständig.

Schreiber (Rechenmeister / Scriptor)

Der Scriptor führt die Chronik und Bücher der Baronie. Oft wird der Posten in Personalunion vom Kaplan / Hofgeweihten oder der Kämmerin übernommen, in den ärmeren Regionen ist dies eher die Regel als die Ausnahme. Ein Geweihter hat üblicherweise eine umfassende Ausbildung genossen, beherrscht mehrere Sprachen und sollte leserlich schreiben können, letzteres auch eine Kunst, die dem Kämmerer wohl zupass kommt. So vorhanden, lehrt er die Pagen und Knappen die Kunst des Schreibens und der Kalligraphie.

Leibdiener / Zofe

Von Kleidung bis zu Frisur - das Äußere des Adligen verrät oft Geschmack und Geschick des Leibdieners oder der Zofe. Gesellschafterin, oftmals wichtigste Vertraute, Botin für Nachrichten und Beauftragte für alles, was das direkte Lebensumfeld der Herrschaft anbelangt. Meist gibt es noch mehrere Nebendiener bzw. Zofen für spezielle Teilbereiche - vom Stiefelknecht bis zur Bügelmagd.

Stallmeisterin

Die Stallmeisterin ist für die Pflege der herrschaftlichen Reittiere zuständig - und darüber hinaus wacht sie über die Schar der Stallknechte und Mägde, die ihr hierbei zur Hand gehen. Ebenfalls in ihren Aufgabenbereich fällt die Fürsorge für sämtliche Reit- und Lasttiere der Baronie. So ihr nicht noch ein Reitlehrer für den Nachwuchs des Adels untersteht oder gleichgeschaltet ist, unterstützt sie die Herrschaft dabei, den Sprösslingen, Pagen und Knappen die hohe Reitkunst beizubringen und die Reittiere auszubilden.

Optional:

Je nach Interessen - und Vermögen - der Herrschaft sind die folgenden Ämter an einem Baronshof bzw. am Hof einer Vögtin einer Baronie anzutreffen:

Vogt

Zur Bestellung eines Vogt verpflichtet sind in den Nordmarken nur die geweihten oder magiebegabten Herrscher einer Baronie. Getreu dem praiosgefälligen Grundsatz, dass niemand Diener zweier Herren zugleich sein solle, müssen diese Hochadligen die Führung ihrer Baronie einem Vogt übertragen, auch wenn sie Titelträger sind und bleiben. Die Wahl des Vogtes muss vom Lehensherrn genehmigt werden, doch ist dies in den allermeisten Fällen nur eine Formalie ... und nur selten Grund für langwierigste Verhandlungen. Der Vogt indes schuldet dem Lehensherren Rechenschaft. In der Realität ist die Machtfülle des Vogtes ein sicherer Zeiger für die Durchsetzungsfähigkeit (und kluge Auswahl) des Barons. Die Skala reicht von vollkommener Dienstbarkeit des Vogtes bis zu einem Baron, der fast nur Gast im eigenen Hause ist.

Hofmedica

Die Medica ist oftmals die engste Vertraute der Herrschaft, kennt sämtliche Befindlichkeiten und Zipperlein der Baronsfamilie und wird für ihre Dienste und Diskretion gut bezahlt. Sie ist auch für das Wohlergehen aller Burgbewohner zuständig und kümmert sich manchmal noch 'im Nebenberuf' auch um die Tiere. Oft sind die Medici Gelehrte, die neben ihrer Arbeit am Hof dort eigenen Studien nachgehen, die von der Herrschaft als Teil ihrer Entlohnung finanziert werden.

Kaplan

Höchst empfehlenswert und ein Aushängeschild der Hofhaltung ist der Hofkaplan. In den Nordmarken handelt es sich dabei meist um eine Praiosgeweihte, doch auch Rondrageweihte finden sich nicht selten. Selten besetzt diese Stelle auch eine Travia- oder Perainegeweihte, Priester anderer Gottheiten der Zwölfe sind deutlich seltener. Der Kaplan kümmert sich um das Seelenheil des Adligen und alle kirchlichen Angelegenheiten am Hofe und, bei kleinen Hofhaltungen, auch der umliegenden Orte, dient je nach Fähigkeiten als Rechtsberater oder Schreiber, leitet die Götterdienste an und ist häufig Beisitzer, wenn die Herrschaft Gericht hält.

Jagdmeisterin

Die Jagdmeisterin organisiert die Jagden der Herrschaft, pflegt das Wild und kümmert sich darum, dass keine Wilderer ihr Unwesen treiben oder dass, wenn doch, diese gefangen und, falls lebend, der Herrschaft überstellt werden. Außerdem ist ihre Aufgabe die von Kroppzeug, worunter meist Wölfe und nicht jagbares Wild, aber mitunter auch Schwarz- und Rotpelze gezählt werden. Die Jägerin lebt oft auch in einem eigenen Jagdhaus im Wald oder in der Nähe der besten Jagdgebiete, besonders jagdbegeisterte Adlige schätzen sie aber auch als dauerhafte Ratgeberin und Gesellschaft am Hofe.


Musiker

Hoforchester, besonders bei Prunk- oder Feierliebenden Adligen, Repräsentation, oft auch als Minnesänger, der sich für einen Götterlauf oder einen Winter am Hof verdingt, den Ruhm des Adelshauses des Gastgebers und dessen / deren Taten besingt und dann weiterzieht.


Baumeister

(optional - oft wird auch ein Zwerg für bestimmte Bauvorhaben bestellt)

Hofleute (optional als Gesellschafter - pragmatische Barone packen diese in die Hofämter, dann arbeiten sie nützliche Dinge für ihr Geld)

Rottmeister / Greifenmeisterin

Hundemeute bzw. Jagdvögel - wird oft von der Jagdmeisterin übernommen, vor allem bei jagdbegeisterten Adligen und / oder solchen in besonders wildreichten Gebieten als eigener Posten

Fechtlehrerin / Waffenmeister

Adjudant des Hofmarschalls / Burgoffiziers


Hofdamen und Höflinge

despektierlich als Hofschranzen bezeichnet

Hausritter

an großen Höfen, oft als Burgmarschall oder Waffenmeister

Selten:

Herold

(selten - nur bei den großen Höfen, ansonsten in Personalunion mit Schreiber)

Eine Wappenrolle gibt es in Baronien nicht zu führen - hier dient der Herold primär als Bote und Gesandter in politischen Verhandlungen, zu denen der Baron keine Lust oder keine Zeit hat. Wird oft vom Schreiber übernommen. Ist auch für die Verkündung der Erlasse der Herrschaft zuständig.

Richter

(Blutgerichtsbarkeit liegt nur beim Baron, ggf. Friedensrichter (Arbeitstitel) für die Rechtsprechung in den Dörfern. Wird gerne auch an ältere Knappen outgesourced, die dann zusammen mit dem Kaplan und Schreiber losziehen, damit die jungen Leute etwas lernen.

Hofmagus

In den Nordmarken sehr selten, an einigen Baronshöfen gibt es gar ein Arcanum Interdictum. Kann auch, vor allem in Nordgratenfels und den Gebirgen, einmal eine Kräuterkundige (Hexe) sein.

Hofalchemist

Hofnarr

Unterhaltung, ggf. Ausrichten von Festlichkeiten in Zusammearbeit mit dem Cellarius, der Küchenmeisterin und dem Herrn des Säckels, dem Kämmerer

Stadtvogt

(kein Hofamt - Stadt verwaltet sich selbst, längst nicht jede Baronie hat eine Stadt), untersteht darum nicht dem Baron

Reitlehrer

Wird meist vom Stallmeister übernommen, Reitlehrer am Hofe bei sehr Reitbegeisterten Adligen, die ihre Kunst auf hohem Niveau vervollkommnen wollen.

Darüber hinaus

Junker und Edle

residieren am eigenen Hof, keine Residenzpflicht am Baronshof, sind aber als Berater (teil Ihres Lehenseids) und zur Abstimmung häufig dort.


Kopiervorlage für Unterseite (folgt)