Haus Neidenstein

Haus Neidenstein von der Graufurt

Volkes Stimme:

Wappen/-beschreibung: Das Halbrundschild zeigt im Schildhaupt ein schwarzweißes Feh. Die Farbe Weiß steht für Unschuld und Weisheit, das Schwarz für Trauer und Strenge. Darunter befindet sich ein weißes Einhorn mit goldenen Hufen und einer goldenen Krone auf rotem Grund. Das Einhorn symbolisiert Glauben, Unbesiegbarkeit, Kraft und Unzämbarkeit. Die goldenen Hufe und die Krone zeigen die Farbe des Herrn Praios und sind somit als Hinweis auf die enge Verbundenheit der Wappenträger zum Praiosglauben zu werten. Auch werden Tugend, Verstand und Ansehen besonders hervorgehoben. Die rote Tinktur symbolisiert die Verbundenheit zum Vaterland, die patriotische und kämpferische Überzeugung des Hauses Neidenstein von der Graufurt. Als Helmkrone ist die Baronskrone zu erkennen. Die rotweißen Helmdecken nehmen die Symbolik der Tinktur des Einhornes wieder auf. Das ursprüngliche Wappen zeigte jedoch keine Helmzier. Erst später wurde das geflügelte Einhorn aufgrund der Bedeutung des Wappentieres für die Nablafurter Lande als Helmzier hinzugefügt. Die Flügel zeigen das gleiche Feh wie das Schildhaupt und bezeugen so die Aufmerksamkeit, die der Erscheinung des Einhornes in Nablafurter Landen allezeit entgegengebracht wurde.

Wappen Nablafurt.png

Wahlspruch: Unbeirrt wir schreiten.

Hauptgottheit: Praios

Herkunft:

Besonderheiten: Kleines, aber äußerst umtriebiges Adelshaus aus dem hohen Norden Gratenfels'.

Bedeutende Ahnen:


Stammsitz: Burg Neidenstein, Baronie Nablafurt

Verbreitung: Gratenfels, Stadt Elenvina

Oberhaupt: Odelinde Neidenstein von der Graufurt

Zusammenhalt: eng

Einfluss:

Bedeutende Angehörige: Ludalf Neidenstein von der Graufurt, Leuenant der Flussgarde, Selinde Neidenstein (Edle von Wildenberg und bekannte Baumeisterin), Tsalind Neidenstein (war Knappin beim Baron von Rabenstein), Melinde Neidenstein (Schwester Baronin Odelindes)

Freunde & Verbündete:


Auftreten: Eng verbunden mit den alten gratenfelser Traditionen, gilt das Haus Neidenstein als streng praiosgläubig und als davon überzeugt, daß die göttergefällige Ordnung eine Unterscheidung der Stände vorsieht.
Dabei ist den Neidensteinern durchaus bewußt, daß sie damit auch die Verantwortung tragen für ihre Untergebenen und sie zu deren Schutz und zu gerechter Rechtsprechung verpflichtet sind.

Briefspiel:

Quelle(n): NN 11, 22