Nordmärker Titel

Nordmärker Titulatur und Anreden

Die Nordmärkischen Anreden

Viele Anreden Adliger sind im gesamten Mittelreich gleich - so erfreut sich ein einfacher Ritter der Anrede 'Hoher Herr', ein belehnter Ritter, Edler oder Junker der Anrede 'Euer Wohlgeboren', ein Baron ist mit 'Euer Hochgeboren' korrekt tituliert, dem Grafen gebührt 'Euer Hochwohlgeboren' und dem Herzog gar 'Hoheit'.

Der Ehegatte - Baroninnengemahl oder Junkersfrau - wird üblicherweise (travianisch-pragmatisch) ebenfalls mit der Anrede seines Gemahls bedacht - der Baroninnengemahl also mit 'Hochgeboren'. Der Adel orientiert sich hierbei am Brauch des Herzogenhauses, der den jeweiligen Ehepartnern der Träger der Herzogenkrone selbstverständlich das 'Hoheit' zubilligt. Allein, der Amtsträger ist nur jener, der den Lehenseid geegenüber seinem Lehnsherrn geleistet hat, nicht der Ehegatte. Nur der Amtsträger darf und muss nach praiotsgefälligem Recht die Rechte und Pflichten seines Amtes ausführen.

Darüber hinaus gibt es in den Nuancen viele regionale Unterschiede. In den Nordmarken gilt seit alters her Folgendes:

Die Kinder eines noch lebenden Adligen, sofern sie über kein eigenes Lehen verfügen, steht eine Anrede eine Stufe unter der des elterlichen Lehnsträgers zu. Das Kind eines Grafen somit mit 'Hochgeboren', eines Barones Kind (diese werden mit Baroness bzw. Baronet betitelt) mit 'Wohlgeboren', eines Junkers oder Edlen Kind mit 'Junger Herr' oder 'Junge Dame'. Im Hochadel - ab Grafenrang - steht zudem dem Erben des Lehnsträger noch ein vorgestelltes 'allerprinzlichste' zu - Ihre allerprinzlichste Hochgeboren Lechmin Alara Greifax ist, im Gegensatz zu ihrem jüngeren Bruder, Seiner Hochgeboren Hlûthar Diemut Greifax, somit die künftige Erbin der Gratenfelser Grafenkrone.

Verfügt ein Sprößling eines Adligen über ein eigenes Lehen, so kann die Anrede diesem Rang entsprechend gewählt werden. In der Regel wird der Gesprächspartner sein Gegenüber gemäß dessen höchstem Titel ansprechen, ein anderes Vorgehen wäre äußerst unhöflich, manchesmal gar ehrabschneidend (und somit ein valider Grund für eine Duellforderung). Eine mit gewisser Vorsicht zu nutzende Ausnahme ist es, wenn ein bestimmter Titel hervorgehoben werden soll, die sichere und höflichere Seite indes ist es, stets den höchstmöglichen Rang in der Ansprache zum Ausdruck zu bringen.

Bei einem Vogt wird zuerst unterschieden, ob er eine Funktion anstelle eines Lehnsträgers ausübt (beispielsweise den Herzog oder Grafen auf einem von dessen Gütern als Baron 'vertritt') und die Anrede für diese Lehensfunktion nicht für eine andere Person genutzt wird - oder ob er einem Lehnsträger zuarbeitet (und so vielleicht für eine magisch begabte Baronin das Lehen verwaltet), während die besagte Baronin selbstverständlich als 'Euer Hochgeboren' tituliert wird. Den ihr untergeordneten Vogt ihres Gutes mit der gleichen Anrede zu bedenken, käme keinem Lehnsmann im Herzogtum am Großen Fluss in den Sinn - der Vogt mag auf ein 'Wohlgeboren' rechnen.

Ein wunder Punkt seit der Ochsenblute Urkunde ist die Benennung von kaiserlichen Vögten.

Üblich im Mittelreich ist seitdem die Bezeichnung 'Pfalzgraf' für einen Statthalter der Kaiserin - und sei das von ihm verwaltete Gut noch so klein. Und als Graf, analog gar zu den Sewerischen Brückengrafen, gebührt diesem dann die Titulatur 'Hochwohlgeboren', auch wenn er nur ein Gut in der Größe eines Gutshofs verwaltet. Zwar führte diese Regelung nicht zu Begeisterung unter den Angroschim in Diensten des Herzogtums, war dies doch eine Abkehr von gutem altem Recht, doch einem kaiserlichen Edikt zuwiderzuhandeln, dies ist auch am Hofe der Nordmarken kein guter Brauch.

Wie es zu dieser nordmärkischen Abweichung kam:

Elenvina, Veste Eilenwïd-über-den-Wassern, im Jahre 928 nach dem Falle Bosparans:
'Und nun, Meister Nordmark, so lasset Ihro Wohlgeboren Baroness Efferdinna von Schnackensee, und Dero Hochgeboren Wulfowid von Hardenfels jene Urkunde ausstellen über Dero Bestallung als Griffenmeysterin und Stallmeyster.'

„Aber Euer Hoheit, Ihr wisset doch, einer Baroness gebühret die korrekte Anrede Hochgeborene und einem Grafenkinde jene Hochwohlgeborener.'
(eine unterwürfige Verbeugung in Richtung der Herzogin)

'Aber, Nordmark, wer sagt denn solcherlei?' (ein böser Blick in Richtung des Herolds)

'Das ist altes, kaiserliches Recht noch aus Zeiten vom gelobten Kaiser Sigman!' (Erläuterung mit möglichst neutraler Stimme)

'Papperlapapp! Wir sind Gelda vom Großen Fluss. Wir sind das Herzogtum Nordmarken. So ein Unfug kann sich doch keiner merken, allwo kämen Wir denn dahin, wenn eine Baroness so angesprochet werdet, wie ein Baron, und ein Grafenkinde wie sein Älter! So höre und schreibe, Nordmark! Wir, Gelda vom Großen Fluss, Herzogin der Nordmarken, Gräfin der Mark Elenvina, verfügen folgenderley…'
(ein fuchtelnder Finger, ein wütender Fingerzeig und ein leise seufzender Herold).

Und so steht es seitdem geschrieben und verwahrt in den Herzoglichen Archiven auf der Feste Eilenwid über den Wassern in Elenvina, gesetzt von Herzogin Gelda vom Großen Fluss:

'So haben Wir unter uns die Grafen und unter diesen stehen die Barone und unter jenen die Junckherren und Junckfrouwen und Edelherren und Edelfrouwen und Rittersleut mit eigent Landt. Und zuletzt sullen folgen die Rittersleut ohne eigent Landt. Und Kinder jener Grafen, Barone, Junker und Edlen in Unserem stolzen Herzogthume soll zustehen ganz wie es Praios, dem strahlenden Fürsten der Götter in SEYNER Liebe für Recht und Ortnung gefallet eine Ansprache, welche eine Stuf unter jener der Älter des Kindes stehet!

So sulle gebühren den Kindern eines ordentlich Grafen oder Landtgrafen die Anrede Euer Hochgeboren. Den Kindern eines ordentlich Barons sulle gebühren die Anrede Euer Wohlgeboren.
Die Kinder von ehrwürdig Junckherren und Junckfrouwen und Edelherren und Edelfrouwen und Rittersleut mit eigenem Land sollen angespruchet werden wie Rittersleut ohne eigent Landt, nemelich Hoher Herre oder Hohe Frouwe. So sullet auch angesprochet werden die Rittersleut ohne eigent Landt und dero Kinder.

Welch Grafenkind wird dereinst erben Thron und Titel und Landt seines Älter sullet aber noch erhalten und führen dürfen die ehrwürdig Anrede Allerprinzelichst also Euer Allerprinzelichst Hochgeboren, auf dass anders Folk und Adeligte erkennet die hohe Würde.

So seys gefügt nach gutem und altem Recht vor Praios‘ allsehent Oug. Elenvina im Jahre 928 nach dem Falle Bosparans von Uns, Gelda vom Großen Flusse, Herzogin der Nordmarken und Grefinne von Elenvina.'

Und so steht es nun seit Generationen gesetzt und niemand, nicht einmal der Herzog Hartuwal vom Großen Fluss, welcher Reichserzkanzler gewesen und dem Kaiserreich so nahe stand wie noch kein Herzog vor ihm, fühlte sich berufen, dies zu ändern. Oder hat man dieses Gesetz einfach vergessen?